Presseaussendung von: Landwirtschaftskammer Kärnten
Ausnahmeregelung höchstzulässiges Gesamtgewicht von 50 Tonnen auf Bundes- und Landesstraßen ermöglichen, um weitere Schäden für Waldbesitzer zu vermeiden.
Beim Sturmschadensereignis Anfang August dieses Jahres sind in Kärnten rund 600.000 Festmeter Schadholz angefallen. Die Waldbesitzer der betroffenen Gebiete stehen vor der Herausforderung, das Schadholz aufzuarbeiten und das Holz möglichst umgehend aus dem Wald abzuführen. Nur durch eine rasche Abfuhr kann weiterer Schaden durch Qualitätsverschlechterungen und Borkenkäferbefall von den Waldbesitzern abgewendet werden.
Der Präsident der bäuerlichen Interessenvertretung Johann Mößler fordert nun auf Grund der Katastrophensituation in einem Brief an den zuständigen Landesrat Gerhard Köfer eine Anhebung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes für Holztransporte von 44 Tonnen auf 50 Tonnen für Bundes- und Landesstraßen.
Eine ähnliche Ausnahmebewilligung wurde bereits im Jahr 2008 nach den damals massiven Sturmschäden seitens des Landes gewährt. Darüber hinaus wurde eine solche Ausnahmeregelung beispielsweise Anfang September sowohl in Oberösterreich als auch in Niederösterreich aufgrund ähnlicher Sturm- und Borkenkäferschäden getroffen.
„Was 2008 möglich war bzw. in anderen Bundesländern möglich ist, muss jetzt auch in Kärnten möglich sein“, fordert Präsident Mößler den zuständigen Landesrat Köfer auf rasch zu handeln.
Foto: Landwirtschaftskammer Kärnten
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