Presseaussendung von: Büro LH Dörfler
LH Dörfler: Keine Stimmabgabe nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mehr möglich
Klagenfurt (LPD). Wie Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler mitteilt, wird in der Sitzung der Kärntner Landesregierung heute, Dienstag, eine Änderung der Landtags- und Gemeinderatswahlordnung beschlossen. "Mit dieser Reform des Wahlrechtes wird eine Stimmabgabe nach dem Schließen der Wahllokale sowie die missbräuchliche Beantragung von Wahlkarten verhindert", erläutert er.
Inhaltlich entspricht die Änderung der Landtags- und Gemeinderatswahlordnung den Neuerungen im Bereich der Nationalratswahlordnung, sodass künftig bei allen Wahlgängen (Landtags-, Gemeinderats-, Nationalrats- und Europaparlamentswahl) die gleichen Bestimmungen gelten werden. Der Bund hatte nämlich erst vor wenigen Monaten, basierend auf einer Anfechtung der "alten" Nationalratswahlordnung vor dem Verfassungsgerichtshof durch das Land Kärnten, Änderungen hinsichtlich der Briefwahlbestimmungen der Nationalratswahlordnung vorgenommen, nachdem diese als verfassungswidrig einzustufen war und von einer hohen Missbrauchsanfälligkeit auszugehen war.
Die wesentlichen Änderungen des Gesetzesentwurfes betreffen dementsprechend die Ausstellung von Wahlkarten und den Zeitpunkt des Einlangens von Briefwahlstimmen. So werden künftig nur jene Wahlkarten gültig sein, die sich spätestens am Wahltag um 17 Uhr im Gewahrsam einer zuständigen Wahlbehörde befinden. Wahlkarten können zwar wie bisher schriftlich oder persönlich bei der Gemeinde beantragt werden, künftig muss jedoch die Identität des Antragstellers durch Vorlage einer Reisepasskopie glaubhaft gemacht werden. Eine Zustellung erfolgt als Einschreibesendung mit einer Antwortsendung.
"Diese Reform des Kärntner Wahlrechtes ist notwendig, um eine Beeinflussung des Wahlergebnisses nach dessen erster Bekanntgabe zu verhindern und um den Wahlberechtigten die Sicherheit zu geben, dass ihr Recht auf persönliche Stimmabgabe unter allen Umständen gewahrt wird", Dörfler.
Foto: LPD