Presseaussendung von:LRin Beate Prettner
LR Prettner: Kärntnerinnen und Kärntner sollen für den „Fall der Fälle“ gewappnet sein, Informationsdefizite sollen abgebaut werden
Heute, Mittwoch, präsentierten Kärntens Frauenreferentin, Landesrätin Beate Prettner, und Frauenbeauftragte Helga Grafschafter eine neu gestaltete Broschüre, die die Rechte und Pflichten in nichtehelichen Lebensgemeinschaften genau beleuchtet. „Die so genannte ‚wilde Ehe’ ist heute keine Seltenheit mehr. Alleine im Jahr 2010 gab es in Kärnten 26.000 Männer und Frauen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften – 1985 waren es vergleichsweise nur 5.000 Personen“, macht Prettner auf den Trend aufmerksam, der offensichtlich weg von der Ehe, hin zu eheähnlichen Beziehungsformen führt.
Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft sei längst zu einer etablierten Lebensrealität geworden, weshalb die nun aufgelegte Broschüre die logische Erweiterung der im Vorjahr publizierten Information für Rechte, Pflichten und Scheidungsrecht für Eheleute sei. Im Vorfeld sollen ausreichend fundierte Informationen an den Mann und die Frau gebracht werden, um im Falle einer Trennung, Todesfall des Partners oder ähnlich schwerwiegenden Einschnitten zu wissen, was auf einen zukommt, macht Prettner aufmerksam, dass es eklatante rechtliche Unterschiede zwischen einer Ehe und einer Lebensgemeinschaft gibt. „Es ist wichtig, dass Kärntnerinnen und Kärntner wissen, dass es nicht egal ist, ob man in einer Lebensgemeinschaft lebt oder verheiratet ist, denn vor dem Gesetz werden Lebenspartner oft wie Fremde behandelt und das hat weitreichende Konsequenzen. So erhält man zum Beispiel von ÄrztInnen oder LehrerInnen keine Auskünfte über den Partner, im Falle einer Trennung hat man keinen Recht auf Unterhaltszahlungen usw“, erklärte Grafschafter.
In der handlichen Broschüre wird anhand von Fallbeispielen erklärt, welche Rechten und Pflichten in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaften auf Männer und Frauen zukommen. „Mir ist ein Anliegen, dass die Kärntnerinnen und Kärntner für den Fall der Fälle gewappnet und informiert sind, um herben Enttäuschungen vorbeugen zu können“, betont Prettner.
Die Broschüre über „Rechte und Pflichten in nichtehelichen Lebensgemeinschaften“ erhalten Sie kostenlose im Referat für Frauen und Gleichbehandlung oder unter 0800 20 33 88. Die Broschüre steht auch als Download auf www.frauen.ktn.gv.at zur Verfügung und wird um die Geschlechtsneutralität zu unterstreichen auch in der Männerberatungsstelle der Caritas zur Verfügung stehen.
Foto: Büro LRin Prettner
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