Presseaussendung von: LHStv. Scheuch
Bildungsreferent LHStv. Scheuch: Neue 15a-Vereinbarung tritt mit Oktober in Kraft
Klagenfurt (LPD). "Durch eine neue 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wird uns jetzt eine neue Offensive für Investitionen in der Nachmittagsbetreuung möglich. Damit kann die Gruppenförderung für die Nachmittagsbetreuung in Pflichtschulen ausgeweitet werden", informiert Bildungsreferent LHStv. Uwe Scheuch heute, Donnerstag. Diese Förderungen hat das Land Kärnten bisher aus eigenem Budget bezahlt, mit der neuen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, die im Oktober in Kraft treten wird, gibt es dafür nun die - finanzielle - Anerkennung des Bundes.
Derzeit gebe es bereits eine Landesförderung in Höhe von 8.000 Euro pro Gruppe, so Scheuch. Der Bund habe erkannt, dass Kärnten auf dem richtigen Weg sei und zieht nun bundesweit nach. Künftig werde es daher auch Geld vom Bund geben - und zwar nicht nur für Personal, sondern auch für die Infrastruktur. "Insbesondere neu ist, dass die Infrastruktur - also Ausbaumaßnahmen, Sanierungen, Kücheneinrichtungen etc. - gefördert wird. Damit werden auch die Gemeinden als Schulerhalter entlastet", zeigt sich der Kärntner Bildungsreferent erfreut und teilt weiters mit, dass derzeit die entsprechenden Fachinformationen, beziehungsweise die neuen Richtlinien und Antragsformulare erarbeitet werden.
In den nächsten Tagen erfolgen detaillierte Informationen an die Gemeinden. In den Jahren 2011 und 2012 wird die Einrichtung neuer Tagesbetreuungen und Qualitätsverbesserungen bestehender Infrastruktur wie z.B. Speisesäle, Küchen, Außenanlagen oder Anlagevermögen mit bis zu 50.000 Euro je Gruppe einmalig gefördert.
Außerdem gibt es einen Zuschuss in der Höhe von 8.000 Euro pro Gruppe für Personalkosten. Voraussetzung für die über das Land Kärnten abgewickelten Förderungen ist, dass die Nachmittagsbetreuung bis mindestens 16 Uhr stattfindet, dass Unterrichts- und Betreuungsteile aufeinander abgestimmt sind und dass es einen altersgemäßen Tagesablauf mit Lern-, Ruhe-, Spiel- und Essenszeiten gibt. Die bisher über den Lehrerstellenplan zugewiesenen fünf Lehrerwochenstunden pro Gruppe bleiben davon unberührt und laufen wie bisher weiter.
"Sollten diese Finanzierungsmittel des Bundes nicht innerhalb eines Jahres verbraucht werden, können sie bis spätestens 2014/2015 in die nächsten Jahre übertragen werden. Durch diese neue Regelung wird die Nachmittagsbetreuung in Kärnten nachhaltig und langfristig optimiert", erklärt Scheuch.
Foto: Büro LHStv. Scheuch