Presseaussendung von: Büro LR Ragger
LR Ragger: Neue Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung sieht Erleichterungen vor
Klagenfurt (LPD). So manches Problem, das es bisher zwischen Eigenheimbesitzern und Rauchfangkehrern gegeben hat, wird in Zukunft vermieden. Nach der Einteilung neuer Kehrbezirke, welche dazu führt, dass der Konsument mehr Wahlfreiheit hat, welchen Rauchfangkehrer er beauftragen will, genehmigte gestern, Dienstag, die Landesregierung die neue Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung. "Einer ihrer Kernpunkte ist die Verringerung der Kehrhäufigkeit bei modernen umweltfreundlichen Holzpellets oder Hackschnitzelheizungen. Der Rauchfangkehrer muss nicht mehr viermal, sondern nur mehr zweimal je Heizperiode kommen", gab heute, Mittwoch, Hochbaureferent LR Christian Ragger bekannt.
Es gibt ab nun generell mehr Flexibilität. Bei der Nutzung einer Anlage mit festen und flüssigen Brennstoffen können die Kehrtermine ebenfalls auf zwei halbiert werden, wenn der Konsument bekanntgibt, dass vorrangig der flüssige Brennstoff verwendet wird", so Ragger. Weiters wurde die Feuerbeschau neu geregelt. Sie wird in drei "Risikoklassen" unterteilt und nach der Höhe des Risikos gestaffelt. "Die Verantwortung über die Durchführung der Feuerbeschau beim Häuselbauer liegt nicht mehr beim Bürgermeister, sondern beim zuständigen Rauchfangkehrmeister", teilte Ragger mit.
Auch der neue Intervall der Feuerbeschau bei Ein- und Zweifamilienhäusern, welcher 15 Jahre beträgt, bringt laut Ragger eine Entlastung des Bürgers, lag er doch bisher bei fünf bzw. zehn Jahren. Die Gebühr von 45 Euro wird weniger häufig fällig.
Die Rauchfangkehrer haben zukünftig, die Kundendaten elektronisch zu erfassen. Damit kann ein aktueller Stand der tatsächlichen Struktur der Feuerstätten (Baujahr, verwendeter Brennstoff, Durchführung der Abgasmessungen inkl. Erfassung der durch diese Abgasmessung ermittelten Daten) jährlich erfolgen und damit die weiteren notwendigen Schritte beurteilt und vorgenommen werden.
Foto: Büro LR Ragger