Presseaussendung von: Die Grünen Klagenfurt
Grün-Stadträtin Wulz reagiert sehr verärgert auf denunzierende Presseaussendung von FPK-Obmann Uwe Scheuch, der sich besser selbst fragen soll, wer außerhalb des Rechtsbogens steht. Denn der Artikel 7 der Bundesverfassung von 1955 wurde bislang trotz gültigen Urteils des Verfassungsgerichtshofes noch immer nicht umgesetzt!
Klagenfurt (21.09.2010) Dass der Kärntner FPK-Obmann Uwe Scheuch gerne polarisiert, um sich selbst in ein besseres Licht zu rücken ist ebenso bekannt, wie dass sein Parteikollege, der Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler kein Fettnäpfchen auslässt. Doch die jüngste Aktion der FPK-Burschenpartie lässt keinen kalt. So denunzierte Uwe Scheuch in seiner heutigen Presseaussendung Grün-Stadträtin Mag Andrea Wulz und warf ihr vor, durch „Linke Aktionen“ sich außerhalb des Rechtsbogens zu bewegen.
„Uwe Scheuch soll sich besser selbst an der Nase ziehen!“, zeigt sich die Grün-Stadträtin erbost über die getätigten Vorwürfe. „Scheuch hat anscheinend noch immer nicht kapiert, dass sich die Proteste um den 10. Oktober nicht gegen die Volksabstimmung richten, sondern gegen die derzeit tätigen Akteure, dubiosen Vereinen und rechtslastigen Politiker, die den 10. Oktober politisch missbrauchen!“, unterrichtet Wulz den FPK-Obmann. Für die Grünen steht fest, dass auch ein anderer Blickwinkel möglich sein muss.
„Ich weiß nicht, ob Uwe Scheuch den Geschichtsunterricht in seiner Schulzeit absichtlich geschwänzt hat, doch aufgrund seiner Aussagen, bin ich mir nicht sicher, ob er jemals im Geschichtsunterricht war“, so Wulz und fügt hinzu: „Auch in Mathematik dürfte Uwe Scheuch so seine Schwächen haben, denn angesichts der prekären Budgetsituation in Stadt und Land ist es blanker Wahnsinn, dass 1,6 Millionen Euro an Steuergeld für die 90 Jahr Feierlichkeiten verpulvert werden!“
Grün-Stadträtin Mag Andrea Wulz sieht in dieser Aktion einen weiteren „Profilierungsversuch“ der Scheuch-Brüder: „Tatsachen und Fakten rund um den 10. Oktober werden in den Hintergrund gestellt. Eine kritische Beleuchtung muss doch erlaubt sein!“, so Wulz. Zudem sieht die Grün-Stadträtin eher bei Uwe Scheuch einen Rechtfertigungsbedarf: „Der Artikel 7 der Bundesverfassung von 1955 ist trotz eines gültigen Urteils des Verfassungsgerichtshofes noch immer nicht umgesetzt. Wer also bewegt sich hier außerhalb des Rechtes, Herr Scheuch?“
Foto: Mein Klagenfurt/Sonya Konitsch