Presseaussendung von: Die Grünen Klagenfurt
Bei Sanierung historischer Fassaden drei Jahre Steuerfreiheit als Anreiz! Grün-Gemeinderätin bringt Antrag auf Steuerbefreiung ein und fordert von Bürgermeister Scheider Denkmalschutz für die Klagenfurter Altstadt.
Klagenfurt (23.09.2010) Original muss original bleiben – so lautet das Credo von Grün-Gemeinderätin Evelyn Schmid-Tarmann wenn es um historische Gebäude geht: „Originalfassaden sind unnachahmlich. Abreißen und wieder Nachbilden ist keine Altstadterhaltung. Kaum ein Gebäude steht unter Denkmalschutz, ein historisches Haus nach dem anderen fällt in Klagenfurt der Spitzhacke zum Opfer. Warum gibt es seitens der Stadtplanung keine Auflagen, zumindest die Fassaden zu erhalten und zu restaurieren, wenn einzelne Häuser angeblich nicht zu retten sind?“ GRin Schmid-Tarmann hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Bausünden in ihrer Heimatstadt aufzuzeigen und zukünftige zu verhindern. „Ich fordere Denkmalschutz für die Klagenfurter Altstadt und finanzielle Unterstützung beim Sanieren historischer Gebäude. Die zuständige Planungsreferentin zeigt geringes Interesse. Ich finde es verantwortungslos, unsere Altstadt nicht für nachfolgende Generationen bewahren zu wollen. Leider sind dem Bundesdenkmalamt die Hände gebunden, denn die Initiative für die Unterschutz-Stellung muss von der Stadt ausgehen. Nun ist der Ball bei Bürgermeister Scheider als oberste Bauinstanz“, stellt die Grün-Gemeinderätin fest.
Auch das jüngste Beispiel in der Hoffmanngasse 11 zeigt, wie mit historischen Fassaden umgegangen wird: „Alles wird niedergerissen und so zu Schutt und Staub. Alles nur Fassade - denn ist das Original einmal zerstört, ist ein nachträglicher „originalgetreuer Nachbau“ immer nur eine schwache Kopie. Original muss original bleiben!“, betont Schmid-Tarmann.
In der Gemeinderatssitzung am 30.09.2010 bringt GRin Schmid-Tarmann folgenden Antrag ein:... dass für die Restaurierung der Fassaden historischer Häuser drei Jahre Befeiung von der Grun- und Hausabgabenbesteuerung gewährt wird. Sollte nicht binnen eines Jahres mit der Sanierung begonnen und nach einem weiteren Jahr abgeschlossen sein, muss die Steuer mit zusätzlichen Bußgeldern zurückgezahlt werden
Foto: Grüne Klagenfurt
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