Presseaussendung von: SPÖ Kärnten
Zusätzliches, viertes, Angebot für Elternteile als Unterstützung bei Kindererziehung
Die Landesfrauenvorsitzende der SPÖ Frauen Kärnten gratulierte heute, Mittwoch, der Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, der es nach intensiven Verhandlungen gelungen ist, maßgebliche Schritte für die Stärkung der Position von Alleinverdienern zu setzen. „Die endgültige Einigung zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und zum Zuschuss für einkommensschwache Familien ist nicht nur einer der maßgeblichsten Erfolge der SPÖ in jüngster Vergangenheit, sondern auch ein bedeutender Erfolg für alle Familien und Alleinerziehende in unserer Heimat“, betonte Blatnik. Seit 1998 setze sich die SPÖ bereits für dieses zusätzliche, vierte, Angebot für Elternteile ein und die endgültige Beschlussfassung sei großer Anlass zur Freude.
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld sei ein gutes Angebot an jene Frauen, die nach der Geburt ihres Kindes rasch wieder in den Beruf einsteigen wollen. Es sei aber vor allem auch ein attraktives Angebot an die Väter, bei ihrem Kind zu Hause zu bleiben. „Der finanzielle Anreiz, in Karenz zu gehen, ist mit dem einkommensabhängigen Kindergeld sehr hoch. Das Argument vieler Familien, der Vater könne aus finanziellen Gründen nicht in Karenz gehe, zählt damit nicht mehr“, freut sich Blatnik über diesen Meilenstein der Frauenpolitik.
Besonders für armutsgefährdete Alleinerziehende sei mit dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld auch eine gute Lösung zustande gekommen, erklärt Blatnik. Gerade den alleinerziehenden Müttern und Vätern gebühre der größtmögliche Respekt und sie hätten die bestmögliche Unterstützung verdient, wie Blatnik betont. „Alleinerziehende, die mit weniger als 1.200 Euro monatlich auskommen müssen und einen Antrag auf Unterhalt bei Gericht gestellt haben, können in Zukunft 2 Monate länger Kindergeld beziehen - egal welche Variante Kindergeld sie wählen“, erklärt Blatnik die Vorteile der neuen Vereinbarungen.
„Bis zuletzt hat die SPÖ noch dafür gekämpft, dass der bestehende Zuschuss für die einkommensschwachen Familien nicht gestrichen wird. Die schwierigen Verhandlungen haben sich jedoch ausgezahlt“, freut sich die SPÖ Frauenvorsitzende. Einkommensschwache Familien und Alleinerziehende können auch in Zukunft einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld beziehen. Um Zuschuss zu beziehen, wird jedoch strenger kontrolliert werden, aber er muss im Nachhinein nicht mehr zurückgezahlt werden, wie Blatnik abschließend erklärt.
Foto: SPÖ Kärnten