Presseaussendung von: AK Kärnten
Probleme beim Rücktritt vom Kaufvertrag oder zusätzlich anfallende Kosten, die nicht angekündigt wurden, sind die häufigsten Beschwerdegründe betreffend dem Teleshopanbieter „Kauf So Warenversandhandels GmbH“. Die ARBEITERKAMMER klärt auf, wie sich Konsumenten vor Kostenfallen schützen können und was beim Rücktritt vom Kaufvertrag zu beachten ist.
Zur „Kauf So Warenversandhandels GmbH“ gehören die Internet- und TV-Anbieter superteleshop.at, teletip.at, preishit.tv und diskont.tv. Bei der Konsumentenberatung der ARBEITERKAMMMER mehren sich die Beschwerden, da ein Rücktritt von den Kaufverträgen nur schwer möglich ist. „Oft wird nur ein Teil des Kaufpreises zurückgezahlt oder die Konsumenten werden mit Gutschriften abgespeist“, weiß Konsumentenschützerin Dr. Josefine TRAUNIK. „Zusätzlich können Kosten anfallen, die im Vorhinein nicht angegeben wurden.“
Recht auf vollen Kaufpreis
Frau A. bestellte sich aufgrund einer Teleshopsendung einen Body im Wert von 35 Euro, der aber in einer zu kleinen Größe geliefert wurde. Daraufhin wollte sie vom Vertrag zurücktreten und sandte die Ware zurück. Da ihr in weiterer Folge weder der Kaufpreis erstattet, noch sonstige Informationen übermittelt wurden, setzte sich die Konsumentin über die angegebene Hotline mit dem Unternehmen in Verbindung. Ohne Resultat. Es erfolgte lediglich die nochmalige Zusendung der Ware, die sie aber umgehend retournierte. Erst durch die Intervention der Konsumentenschützer der ARBEITERKAMMER erhielt die Konsumentin den vollen Kaufpreis zurück.
Hohe Zusatzkosten
Werden Waren per Telefon aufgrund eines TV-Angebotes bestellt, wird meist nicht auf die anfallenden Zusatzkosten, wie Transaktions-, Umtausch-, Transportversicherungs- oder Bearbeitungsgebühren, hingewiesen. Bei einem Wert von 54 Euro kann sich so der Preis beispielsweise um 17 Euro erhöhen – das ist immerhin eine Preissteigerung um mehr als 30 Prozent! Die Konsumenten bemerken dies allerdings erst bei der Entgegennahme der Waren.
Rechnung statt Kreditkarte
Bei einer Bestellung über das Internet oder mittels Telefonanruf sollte unbedingt nach Zusatzkosten gefragt werden. Am besten ist eine Bestellung mit Rechnung und Zahlschein. Sollte dies nicht möglich sein, dann ist eine Rechnung per Nachnahme einer Kreditkartenabrechnung vorzuziehen. „Wenn Konsumenten bei der Zustellung bemerken, dass der Preis höher als vereinbart ist, kann die Annahme verweigert werden“, weiß TRAUNIK. Wird die bestellte Ware angenommen, kann der Rücktritt vom Kauf – bei ordnungsgemäßer Belehrung über das Rücktrittsrecht – innerhalb von sieben Werktagen erfolgen. Klärt der Anbieter über dieses Widerrufsrecht nicht ausreichend auf, verlängert sich die Rücktrittsfrist auf drei Monate.****
Hotline Konsumentenschutz 050 477–2000