Das TiKo – TierschutzKompetenzzentrum Kärnten startet gemeinsam mit der Stadt Klagenfurt und Stadtrat Mag. Franz Petritz die Informations- und Aufklärungs-kampagne „ChipCheck“ rund um die Chip-, Registrierungs- und Meldepflicht für Hundehalter.
Die Aktion „ChipCheck“ dient der Aufklärung für Hundehalter, denn vielen ist nicht bewusst, dass man als Hundehalter gesetzlich (seit 2010 in ganz Österreich) verpflichtet ist seinen Hund zu chippen, online zu registrieren und beim Gemeindeamt zu melden.
Von 15. – 17. Oktober 2020 informieren TiKo Mitarbeiter die Passanten in der Klagenfurter Innenstadt und lesen die Chips ihrer Hunde direkt vor Ort aus.
Pflichten des Hundehalters
Das Chippen des Hundes nehmen ausschließlich Tierärzte vor. Die meisten Hunde werden bereits beim Züchter oder im Tierheim gechippt. Es ist aber wichtig, dies bei der Anschaffung des Hundes zu kontrollieren. Die einmalige Registrierung der Chipnummer obliegt in den meisten Fällen dem Besitzer selbst. Ohne Registrierung hat der Chip keinen Sinn. Hierzu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Online Registrierung. Wichtig ist, dass der Chip in der Österreichischen Heimtierdatenbank mit der richtigen Chipnummer und den aktuellen Daten des Besitzers eingetragen wird. Auch ein Telefonnummern- oder Adresswechsel des Besitzers muss aktualisiert werden. Die Meldung des Tieres in der Heimatgemeinde ist genauso Pflicht wie die Entrichtung der Hundesteuer- bzw. Abgabe.
Gutscheine statt Strafen
An den „ChipCheck“ Aktionstagen werden Gutscheine für vergünstigtes Chippen und Registrieren verteilt. Denn die Kampagne dient der Information, nicht der Abstrafung. Die Hundehalter werden aber darauf hingewiesen, dass bei Nicht-Einhaltung der Pflichten Geldstrafen in der Höhe von bis zu 3.750,- Euro drohen können.
Fundtiere finden wieder nach Hause
Als TierschutzKompetenzentrum ist es uns ein besonderes Anliegen die Hundehalter über ihre Pflichten zu informieren. Von allen Fundhunden, die ins TiKo gebracht oder von der Tierrettung abgeholt werden, sind die Hälfte nicht gechippt und ein Viertel nicht registriert, oder die Daten des Besitzers nicht aktuell. Das erschwert die Suche nach den Besitzern ungemein. Denn nur von einem gechippten UND registrierten Hund können die Daten des Besitzers abgerufen werden und so der Hund schnellst möglich wieder in sein vertrautes Zuhause zurückkehren.
„Die Aktion ‚ChipCheck‘ soll dazu beitragen, dass viel mehr Hunde ordnungsgemäß gechippt und registriert werden, um für die Besitzer als auch für die Tiere mehr Sicherheit zu schaffen.“
Stadtrat Mag. Franz Petritz, Tierschutzreferent
„Aktive Tierschutzarbeit bedeutet auch Tierhalter über ihre Pflichten aufzuklären. Die Aktion ‚ChipCheck‘ dient in erster Linie der Bewusstseinsbildung und soll das Zusammenleben für Mensch und Tier vereinfachen. Im weiteren Sinne können Sie mit der Registrierung Ihres Hundes auch unnötigem Tierleid vorbeugen.“
Dr. Tara Geltner, Präsidentin des Landestierschutzvereins Kärnten
Foto: Nina Zesar