Um eine zeitnahe Auszahlung des Heizkostenzuschusses sicherzustellen, macht Sozialreferent Vizebürgermeister Jürgen Pfeiler auf den Antragstermin mit 1. Oktober aufmerksam. Anträge können bis 25. Februar 2019 eingereicht werden.
Seit 1. Oktober gibt es für Klagenfurterinnen und Klagenfurter wieder die Möglichkeit, am Sozialamt in der Bahnhofstraße den Heizkostenzuschuss zu beantragen. Der große Heizkostenzuschuss beträgt 180 Euro, der kleine 110 Euro.
Für den großen Heizzuschuss gilt eine Einkommensgrenze von 863,04 Euro netto monatlich bei Alleinstehenden und Alleinerzieherinnen bzw. Alleinerziehern und bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen 1.294,55 Euro netto monatlich.
Die Einkommensgrenzen für den kleinen Heizzuschuss betragen bei Alleinstehenden und Alleinerzieherinnen bzw. Alleinerziehern 1.071,38 Euro netto monatlich sowie bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen 1.473,15 Euro netto monatlich. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person jeweils um 133,17 Euro.
Bei der Antragstellung sind nur ein Lichtbildausweis und Nachweise über das Haushaltseinkommen mitzubringen.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv
Presseaussendung von: Stadtpresse Klagenfurt