Heute beginnt für rund 1.000 erwerbstätige Studierende in Kärnten das neue Studienjahr, für das sie tief in die Tasche greifen müssen. Sie sind von der neuen Regelung betroffen, wonach man nach Überschreitung der Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester 363,63 Euro Studiengebühren zahlt. „Ich sehe nicht ein, dass vor allem Studenten aus weniger finanzstarken Familien zum Handkuss kommen, die sich ihr Studium mit einem Job finanzieren müssen. Ich fordere eine sofortige Rücknahme der Regelung“, so AK-Präsident Günther Goach.
Bisher konnten sich erwerbstätige Studierende an Unis, die die Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester überschritten hatten, von den Studiengebühren befreien lassen. Diese Regelung wurde im Dezember 2016 vom Verfassungsgerichtshof als gleichheitswidrig eingestuft, da die Ermittlung des Einkommens von selbstständig und unselbstständig Beschäftigten zu einer ungleichen Behandlung führte. Daraus resultiert, dass ab dem Wintersemester rund 1.000 Kärntner für ihre universitäre Ausbildung - welche sie neben Beruf und oftmals auch familiären Verpflichtungen absolvieren - zahlen müssen.
Nein zu Studiengebühren
„Diese zusätzliche Belastung der studierenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine weitere arbeitnehmerfeindliche Maßnahme dieser Regierung“, sagt Goach und betont: „Der Paragraph muss repariert werden, denn aus sozialer Sicht sind wieder nur jene betroffen, die ohnehin dazu gezwungen sind, ihr Studium mit einem Nebenjob zu finanzieren und deshalb auch eine längere Studienzeit brauchen.“ Die Arbeiterkammer fordert daher von der Bundesregierung eine umgehende Reparatur des Gesetzes. Ein entsprechender Antrag der AK liegt vor.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv
Presseaussendung von: AK Kärnten