Presseaussendung von: SPÖ Kärnten
Scherwitzl: Umfassende Erleichterungen und Verbesserungen für unsere Kinder und Familien erreicht. Eine Volksschule pro Gemeinde bleibt erhalten.
„Die heute im Kärntner Landtag beschlossene Änderung des Kärntner Schulgesetzes ist ein echter Meilenstein“, freut sich SPÖ-LAbg. und Bildungssprecher Andreas Scherwitzl. Künftig wird es Gemeinden leichter möglich sein, Gruppen zur Nachmittagsbetreuung einzurichten. „Die Auszahlung der österreichweit nur in Kärnten vorgesehenen Landesförderung in Höhe von 8.000 Euro für eine Gruppe zur Nachmittagsbetreuung in ganztägigen Schulformen wird neu geregelt. Das bedeutet, das Angebot muss zwar an fünf Tagen in der Woche bestehen, die Mindestanzahl von zehn anwesenden Kindern muss jedoch nur an drei und nicht wie bisher an fünf Tagen erreicht werden“, führt Scherwitzl aus.
Außer Streit gestellt ist künftig auch, dass eine Volksschule dann weiterbestehen kann, wenn es sich um den einzigen Volksschulstandort in der Gemeinde handelt und dieser von zumindest zehn in der Gemeinde wohnhaften schulpflichtigen Kindern besucht wird. „180 Volksschulschließungen, wie sie der Rechnungshof aus Spargründen empfohlen hat, wird es mit der SPÖ und Bildungsreferent Landeshauptmann Peter Kaiser also nicht geben“, macht Scherwitzl deutlich. „Schulen sind ein zentraler Teil der Infrastruktur im ländlichen Raum, und eben der ländliche Raum muss konsequent gestärkt werden“, so Scherwitzl.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv