Presseaussendung von: AK Kärnten
Der kostenlose Betriebskosten-Check der Kärntner Arbeiterkammer und des Landes Kärnten hat auch heuer wieder den enormen Bedarf der Mieter an Informationen zum Thema Betriebs- und Heizkosten gezeigt. Ab 4. Mai wurden in drei Monaten 1.416 Mieter beraten. In 440 Fällen musste die AK bei Vermietern intervenieren.
Das Thema „Betriebskosten“ brennt den Kärntner Mieterinnen und Mietern unter den Nägeln: Die AK beriet von 4. Mai bis 31. Juli 1.416 Mieter kostenlos. „Wir haben mit 1.200 An-fragen gerechnet, letztlich sind es deutlich mehr geworden“, sagt AK-Präsident Günther Goach.
923 Anfragen konnten bereits im Erstkontakt durch Aufklärung und Beratung erledigt wer-den. In 440 Fällen mussten die AK-Mietrechtsexperten rund um Michael Tschamer Einspruchsschreiben an Vermieter oder Hausverwalter richten. In 53 Fällen waren noch darüber hinausgehende Interventionen notwendig.
Goach: „Hälfte des Einkommens für Miete und Betriebskosten“
„Das Mietthema wird zur Existenzfrage. Die Menschen müssen immer öfter mehr als die Hälfte ihres Einkommens für Miete und Betriebskosten aufbringen“, erklärt Goach. Die AK ist die einzige kostenlose Anlaufstelle in Kärnten, die allen Mieterinnen und Mietern in diesen Fragen Auskunft gibt. Der AK-Konsumentenschutz ist jährlich mit rund 11.000 Anfragen zum Miet- und Wohnrecht konfrontiert.
Die Betriebskostenaktion ist ein Gemeinschaftsprojekt der Kärntner AK und des Landes Kärnten. Das Land unterstützt das Projekt mit 20.000 Euro. Landeshauptmannstellvertreterin Gaby Schaunig über die Notwendigkeit der Aktion: „Die vielen Anfragen bestätigen den enormen Aufklärungs- und Beratungsbedarf“.
Schaunig: „Mietberatung wird aufgestockt“
Auch die entsprechenden Stellen des Landes seien mit immer mehr Anfragen zum Themenkomplex Wohnen konfrontiert. „Um hier alle Kräfte zu bündeln, wird die in der AK angesiedelte Mietberatung für alle Kärntnerinnen und Kärntner ab kommendem Jahr personell aufgestockt“, kündigt Schaunig an. Ein vom Land finanzierter Mietrechtsexperte wird das kompetente AK-Beratungsteam verstärken.
Hohe Betriebskosten: Fallbeispiele, warum Kärntner Mieterinnen und Mieter so viel zahlen
Hohe Abfertigungskosten für Hausbesorger, plötzlich gestiegene Heizkosten oder unzureichende Abrechnungen – die Probleme der Kärntner Mieterinnen und Mieter sind unterschiedlich. Die Betriebskostenaktion von AK und Land Kärnten hat einige Unklarheiten beseitigt.
Bis 30. Juni sind bei Mietwohnungen die Betriebskostenabrechnungen fällig. Viele Mieterinnen und Mieter haben Schwierigkeiten, sich im Betriebskostendschungel zurechtzufinden. Dazu kommt, dass Mietern oft Positionen überwälzt werden, die nicht zu den Betriebskosten zählen. Eine genaue Kontrolle ist deshalb wichtig, um Nachzahlungen zu vermeiden. Einige Fallbeispiele aus den Beratungen:
1. Hohe Kosten für Hausbesorgerin
Die Betriebskostenabrechnung 2014 weist eine enorm hohe Nachforderung für die Abferti-gung der Hausbesorgerin auf. Nach Durchsicht der von den Mietern zur Verfügung gestell-ten Unterlagen konnte nachgewiesen werden, dass seit dem Jahr 2000 Abfertigungsrückstellungen gebildet wurden. In der Betriebskostenabrechnung 2014 wurden sie jedoch nicht richtig aufgelöst. Nach Einspruch der AK hat die Wohnungsgesellschaft den Umstand eingesehen, ist jedoch nicht bereit, die falsche Abrechnung zu berichtigen. Die nicht anerkann-ten Rückstellungszahlungen sollen erst in der nächsten Betriebskostenabrechnung gutgeschrieben werden.
2. Heizkosten falsch abgerechnet
Zwei benachbarten Mietern flatterte eine völlig überhöhte Heizkostenabrechnung ins Haus. Der Grund: Die Ablesefirma hatte zwar eine korrekte Abrechnung über den Wärmever-brauch erstellt, diese wurde jedoch von der Wohnungsgesellschaft nicht richtig in die Betriebskostenabrechnung übertragen. Aufgrund dieses Fehlers hätten die Mieter 3.186 Euro nachzahlen müssen.
3. Kaltwasserbezug doppelt verrechnet
Einem Mieter wurde der Kaltwasserbezug sowohl über die Heizkostenabrechnung verrech-net, als auch über den Nutzflächenschlüssel auf die Quadratmeter verteilt. Die AK hat dies beeinsprucht, das Ergebnis ist noch offen. Die Vermietergesellschaft wurde nun letztmalig aufgefordert, die Abrechnung zu korrigieren.
4. Keine Abrechnung gelegt
Nicht alles darf vom Vermieter als Betriebskosten verrechnet werden. Eine Überprüfung der einzelnen Posten zahlt sich aus. Doch gerade privaten Vermietern fehlt oft das Wissen, welchen gesetzlichen Verpflichtungen sie nachkommen müssen. Teilweise werden keine Abrechnungen gelegt oder keine Einzelposten ausgewiesen: Dem Mieter wird nur ein Geld-betrag vorgeschrieben, den er einzuzahlen hat. Hier ist intensive Aufklärung notwendig.
Foto: KK/AK/Eggenberger