Presseaussendung von: Büro LR Kaiser
LR Peter Kaiser und BM Gabriele Heinisch-Hosek: „Es gibt noch viel zu tun!“ Maßnahmen für mehr Chancengleichheit und Gleichberechtigung beschlossen. Einigkeit über Ziele aber unterschiedliche Auffassungen über Zielerreichung.
Ganz im Zeichen der Gleichberechtigung stand Kärnten dieser Tage. Grund: Kärnten durfte als Gastgeber für die diesjährige Landes-FrauenreferentInnen-Konferenz fungieren. LR Peter Kaiser, Kärntens Referent für Frauen und Gleichbehandlungsangelegenheiten, konnte am 15. und 16. Oktober neben den FrauenreferentInnen und Frauenbeauftragten der Bundesländer auch Frauenministerin Gabriele Hainisch-Hosek im Schloss Maria Loretto begrüßen. Eine Reihe von Anträgen zu mehr Chancengleichheit und Gleichberechtigung wurde beschlossen, der Großteil einstimmig. Unterschiedliche Auffassungen nur bei den Themen Lohntransparenz und verpflichtende Frauenquoten in Aufsichtsräten. Bundesweite Schutzzonen vor Abtreibungskliniken wurden einstimmig beschlossen.
„Chancengleichheit und Gleichberechtigung müssen mehr sein als nur Phrasen und Schlagworte. Die Politik ist gefordert, nachhaltige Maßnahmen zu setzen, um den Frauen auch tatsächlich eine starke Stimme zu geben, ihnen zu ihrem wohlverdienten Recht zu verhelfen und zu einer entsprechenden und notwendigen Bewusstseinsbildung bei Frauen und Männern gleichermaßen beizutragen“, stellte Kaiser im Rahmen der Pressekonferenz, an der auch BM Heinisch-Hosek und die Wiener Frauenstadträtin Sandra Frauenberger teilnahmen, klar.
Kaiser freute sich über die großteils einstimmig beschlossenen Anträge, verwies aber gleichzeitig auch darauf, dass es deutliche Auffassungsunterschiede zwischen SPÖ und ÖVP bei den zwei wichtigen Bereichen Lohntransparenz und Frauenquote gäbe.
Diese unterschiedlichen politischen Positionen betonte auch Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek. „Gesetzlich verpflichtende Lohntransparenz und Frauenquoten sind wichtig, um Frauen zu ihrem Recht auf Gleichberechtigung zu verhelfen“, machte Heinschisch-Hosek klar. Wie positiv sich eine Quotenregelung für Frauen in Führungspositionen auch auf die Wirtschaft auswirken würde, machte die Frauenministerin am Beispiel einer gerade veröffentlichten Studie aus Schweden deutlich: Demnach könne die Beseitigung der geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Beschäftigung zu einer BIP-Steigerung von bis zu 45 Prozent in den EU-Mitgliedstaaten führen! „Geht’s den Frauen in der Gesellschaft gut, geht’s auch der Wirtschaft gut!“, folgert Heinisch-Hosek.
Wie Kaiser verwies auch Heinisch-Hosek auf das erfreuliche, einstimmig Konferenz-Ergebnis im Bereich von Schwangerschaftsabbrüchen. „Die Einrichtung von bundesweiten Schutzzonen ist ein nehme ich gerne als Auftrag mit und werde mit der zuständigen Justizministerin schnellstens über die Umsetzung reden!“
Die Frauenministerin bedankte sich auch für die Ausrichtung der Konferenz bei Frauenreferent LR Peter Kaiser: „Es ist schön zu sehen, dass Gleichstellungspolitik auch Männersache ist!“
Kaiser forderte für Kärnten unter anderem die Implementierung von Gender Mainstreaming in das Bundes Gleichbehandlungsgesetz. „Da es bis jetzt keinerlei Sanktionsmechanismen gibt, wenn Behörden die Strategie Gender Mainstreaming nicht anwenden, soll das durch eine Gesetzesänderung ermöglicht werden“, erklärt Kaiser. Konkret bedeutet Gender Mainstreaming, dass bei allen Entscheidungen, Projekten und Vorhaben der Politik und Verwaltung die unterschiedliche Lebensrealität von Frauen und Männern im Vorhinein zu berücksichtigen ist.
Weitere Anträge neben der Forderung nach einer paritätischen Besetzung durch Frauen und Männer in den Aufsichtsräten, der Forderung nach gesetzlich verankerter Lohntransparenz in Unternehmen ab einer bestimmten Größe und der Einrichtung von Schutzzonen vor Kliniken die Schwangerschaftsabbrüche bezogen sich auf Maßnahmen zur Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern in Österreich, die Überprüfung der Auswirkungen eines verpflichtenden Pensionsplittings auf Frauen, die Vorbereitung einer gesetzlichen Regelung, um Unterhalt für LebensgefährtInnen bei familiären Betreuungspflichten nach Beendigung der Lebensgemeinschaft zu sichern sowie Maßnahmen die Chancen für Frauen in entscheidungsrelevanten Führungspositionen unterstützen. Beispielsweise durch die Verankerung geschlechtersensibler Berufsorientierung und Pädagogik.
„Es ist wichtig, dass es bei Frauenanliegen und Frauenförderungen nicht nur bei bloßen Lippenbekenntnissen bleibt, sondern dass konkrete Handlungsanweisungen zeigen, wie frauenfördernde Maßnahmen schnell umgesetzt werden können. Deshalb sind Anträge wie eine Quote für Aufsichträte oder Gender Mainstreaming in das Bundesgesetz zu übertragen für mich von besonderes hoher Bedeutung“, so LR Peter Kaiser.
Die LandesfrauenreferentInnenkonferenz tagt ein Mal pro Jahr und setzt sich aus den politischen FrauenreferentInnen der Bundesländer zusammen. Vergleichbar ist die FrauenreferentInnen-Konferenz mit der Landeshauptleute- oder SozialreferentInnen-Konferenz. Die dort gefassten Beschlüsse werden über Bundesländer- und Parteigrenzen hinweg beschlossen und an die Bundesregierung weitergegeben.
Foto: Johannes Puch