Presseaussendung von: Büro LR Ragger
Chancengleichheitsgesetz für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
Klagenfurt (LPD). Die Kärntner Mindestsicherung verfehlt derzeit zwei Ziele: Sie ist zu unklar formuliert, sodass es in Villach zehnmal mehr Dauerempfänger gibt als in Klagenfurt. Und sie wird von vielen, darunter vielen Ausländern als Dauerbezug betrachtet, obwohl sie eine kurz- und mittelfristige Hilfe zurück in den Arbeitsmarkt sein sollte. Diese beiden Umstände verursachen auch eine Kostenexplosion. Von zwölf Millionen Euro im Vorjahr stieg die Mindestsicherung heuer auf 17 Millionen Euro. Daher betrachtet Sozialreferent Landesrat Christian Ragger Änderungen für unumgänglich. In der heutigen Regierungssitzung berichtete der Landesrat über die Schwerpunkte der Gesetzesänderung.
So werde es zum Beispiel keine Doppelleistungen, wie die Wohnbedarfsbeihilfe und die Mietbeihilfe, geben. Der Zugang von Ausländern zur Mindestsicherung wird beschränkt, indem die Wartezeit von vier auf zwölf Monate, wie sie auch in der Steiermark gilt, erhöht wird. Die Betroffenen bleiben dann länger in der Grundversorgung.
Weiters werde der volle Bezug der Mindestsicherung von der Bereitschaft zur Integration abhängig gemacht. Weiters seien derzeit die Zahlungen an mehrköpfige Familien so hoch, dass es sich für viele gar nicht mehr lohnt, sich um eine Arbeit zu bemühen, erklärte Ragger.
Hier kündigte Ragger ebenfalls Adaptierungen an, wobei sich die neue Kärntner Regelung an der geplanten bundeseinheitlichen Mindestsicherung orientiert. Ragger stellte auch eines klar: „Jede Kärntnerin und jeder Kärntner, die oder der in eine schwierige Situation gerät und die Mindestsicherung benötigt, wird diese auch in Hinkunft bekommen“. Die jetzigen Normen seien jedenfalls unpräzise formuliert. So gab es Ende September in der Stadt Villach 1.590 Berechtigte für eine Dauerunterstützung. In Klagenfurt waren es nur 160.
Als wesentlichen Fortschritt sieht Ragger den Plan, dass beeinträchtigte Menschen nicht mehr auf die Mindestsicherung verwiesen werden. Die Ansprüche von behinderten Menschen werden im Chancengleichheitsgesetz festgelegt, das der Sozialreferent noch heuer parallel zum neuen Mindestsicherungsgesetz der Landesregierung und dem Landtag zur Beschlussfassung vorlegen wird.
Foto: Büro LR Ragger
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