Seiser: Basis für ausgezahlte Kündigungsentschädigung stammt aus 2012. Bestellung von Zafoschnig und Schönegger als KAF-Vorstände war richtige Entscheidung.
Anlässlich der heutigen Sitzung des Kontrollausschusses im Kärntner Landtag, in der über den Bericht des Landesrechnungshofes bezüglich der Landesgesellschaften diskutiert wurde, hält SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser fest:
„Die ausgezahlten Kündigungsentschädigungen für Zafoschnig und Schönegger basierten auf Verträgen, die der Aufsichtsrat der Kärntner Landesholding im Jahr 2012 beschlossen hat. Aufsichtsrat-Vorsitzender Wutscher und Aufsichtsrat-Vorsitzender-Stellvertreter Christian Leyroutz wurden beauftragt, diese Verträge abzuschließen.“
„Mit der Bestellung von Zafoschnig und Schönegger als Vorstände des Kärntner Ausgleichzahlungs-Fonds hat sich das Land Kärnten im Zeitraum von 2015 bis 2019 rund 2 Millionen Euro erspart, da anderenfalls eine Betrauung mit einem externen Juristen und einem aus dem Bankbereich stammenden Experten erfolgen hätte müssen – und zwar mit Wirksamkeit 03.12.2015“, erläutert Seiser.
„Dass es sich dabei um die richtige Entscheidung gehandelt hat, belegen nicht nur die finanzielle Ersparnis, sondern auch die erfolgreiche Abwicklung der Hypo-Heta-Problematik. Kärnten wurde hier am offenen Herzen operiert und ist dadurch nicht nur genesen, sondern mittlerweile auch wieder voll arbeitsfähig.“ Hinsichtlich der Kritikpunkte des Landesrechnungshofes merkt Seiser an:
„Die verantwortlichen Organe sind angehalten, die Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofes ihren Entscheidungen zugrunde zu legen, soweit dies unternehmerisch sinnvoll ist und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben steht.“
Foto: SPÖ Kärnten
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