Presseaussendung von: SPÖ Kärnten
Obex-Mischitz: Uns sind die Menschen wichtig. Einrichtung der Pflegeanwaltschaft in Kärnten ist SPÖ-Erfolg. Hunderte Anliegen der Kärntner Bevölkerung konnten von 2014 bis 2016 von Seiten der Pflege- und Patientenanwaltschaft gelöst werden.
„Im Sinne der Bevölkerung war es die einzig richtige Entscheidung, eine Pflegeanwaltschaft in Kärnten zu installieren“, so Ines Obex-Mischitz, SPÖ-Bereichssprecherin für Soziales und Integration im Kärntner Landtag. So lange die SPÖ in Opposition war, hatte ja bekanntlich die FPÖ, unter Christian Ragger, aus unerfindlichen Gründen gegen die Einrichtung einer Pflegeanwaltschaft gemauert. „Nun ist Pflegeanwaltschaft unter der Leitung von Dr.in Christine Fercher-Remler seit 1. April 2014 eingerichtet und hat von Juni 2014 bis April 2016 hunderte Fälle bearbeitet“, berichtet Obex-Mischitz von der heutigen Sitzung des Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Krankenanstalten, Familien, Generationen und Frauen im Kärntner Landtag. „Damit beweisen wir einmal mehr, wie wichtig uns die Menschen sind und dass wir niemanden alleine lassen“, betont Obex-Mischitz, die auch für die Abschaffung des Pflegeregress gekämpft hatte.
Seit Bestehen der Pflegeanwaltschaft bis April 2016 wurden insgesamt 690 Fälle von den MitarbeiterInnen der Pflegeanwaltschaft bearbeitet. Ein „Fall“ bedeutet stets die gesamte Abhandlung einer pflege- oder betreuungsrelevanten Problemsituation eines Menschen inklusive Beratung und Lösungsfindung.
Der Jahresbericht der Patientenanwaltschaft für 2014 und 2015 zeigt, dass in den beiden Jahren 825 aktenmäßige Anliegen von Patientinnen und Patienten in Kärnten bearbeitet wurden. „Die Entschädigungsleistung durch den Härtefonds konnte erfreulicherweise beinahe verdoppelt werden“, freut sich Obex-Mischitz für die Patienten: Im Jahr 2014 wurden 555.203 Euro ausgeschüttet und im Jahr 2015 608.123. Obex-Mischitz: „Natürlich sollte es gar keine Anlässe geben, bei denen die Patientenanwaltschaft einschreiten muss. Bis dieser Optimal-Zustand erreicht ist, bin ich allerdings froh, dass die Kärntner Bevölkerung in der Patientenanwaltschaft unter der Leitung von Dr.in Angelika Schiwek eine kompetente Anlaufstelle hat, wo von Erstberatung bis Problemlösung alles geboten wird“.
Mit der Trennung von Patienten- und Pflegeanwaltschaft geht Kärnten einen eigenständigen Weg. Mit der Pflegeanwaltschaft kann optimal auf die Bedürfnisse von älteren, pflegebedürftigen Menschen eingegangen werden, während die Patientenanwaltschaft für den Bereich der Krankenanstalten und die niedergelassenen Ärzte zuständig ist. „Wie die Erfahrung zeigt, arbeiten diese beiden Institutionen vorzüglich und mit viel Fingerspitzengefühl für das Wohl der Kärntner Bevölkerung“, schließt Obex-Mischitz.
Beide Tätigkeitsberichte wurden im Rahmen der Ausschusssitzung des Kärntner Landtags beschlossen.
Foto: KK