Presseaussendung von: Armutsnetzwerk
Das Kärntner Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung hat die Kärntner Mindestsicherung einer Überprüfung unterzogen. Zwei gravierende Mängel im derzeitigen Mindestsicherungsgesetz führen zu sozialen Notlagen.
67.000 Kärntnerinnen und Kärntner gelten als armutsgefährdet und stehen knapp 4.000 Männern, Frauen und Kinder, die Mindestsicherung beziehen gegenüber. Im Durchschnitt beträgt die Mindestsicherung pro BezieherIn Euro 150,-- im Monat. Ziel der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, die im Jahr 2010 eingeführt wurde, ist vor allem auch eines: Armut bekämpfen und Armut verhindern. Hält sie ihren eigenen Anforderungen stand?
Anrechnung der Wohnbeihilfe
„Wohnen muss für alle leistbar sein. Viele einkommensschwache Kärntnerinnen und Kärntner können sich neben der Miete nicht leisten ihre Wohnungen zu beheizen!“ zeigt das Kärntner Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung die prekäre Lage der Betroffenen auf. Bezieht man Bedarfsorientierte Mindestsicherung stehen für die Deckung von Miete, Betriebskosten und Gebühren max. Euro 207,-- für eine alleinstehende Person zur Verfügung. Alle Mietkosten, die darüber hinausgehen, auch Strom und Heizung müssen vom sogenannten Lebensbedarf bestritten werden. Während die Wohnbeihilfe für viele Kärntnerinnen und Kärntner den „unzumutbaren Wohnaufwand“ abfedert, wird die Wohnbeihilfe bei Mindestsicherungsbezieherinnen und –beziehern vom zustehenden Wohngeld abgezogen. Die Wohnbeihilfe ist hier keine Hilfe mehr, die kaum leistbaren Kosten für Miete und Betriebskosten zu senken.
Klarer und einheitlicher Vollzug
„Mindestsicherung ist ein Recht und kein Almosen. Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen nicht wie Bittsteller behandelt werden. Abstempeln und Ausgrenzung müssen ein Ende nehmen.“ spricht sich das Kärntner Armutsnetzwerk für mehr Menschlichkeit im Umgang mit Menschen mit Armutserfahrungen aus. Obwohl es ein Gesetz gibt, dass die Bewilligung und den Bezug von Mindestsicherung regelt, wird häufig von unterschiedlichen Vorgehensweisen berichtet. Es braucht eine Verordnung für die Handhabe des Kärntner Mindestsicherungsgesetzes, um einen transparenten, nachvollziehbaren und einheitlichen Vollzug für alle zu gewährleisten. Weiter benötigen die AntragstellerInnen als auch die SozialarbeiterInnen einheitliche Informationen über die Beantragung der Mindestsicherung.
Das Kärntner Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung fungiert als Plattform für die über 40 Mitgliedsorganisationen, und macht es sich zur Aufgabe, soziale Missstände in Kärnten aufzuzeigen und publik zu machen. Als Sprachrohr für jene, die keine Lobby haben versucht das Kärntner Armutsnetzwerk die Perspektive von Menschen mit Armutserfahrungen in die öffentliche Diskussion einzubringen und politische Veränderungsprozesse anzuregen.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv