Presseaussendung von: Büro LHStv.in Beate Prettner
LHStv. in Prettner: Fördertopf aufgestockt, Land kümmert sich um finanziell Bedürftige
Klagenfurt (LPD). Bereits seit 15. September 2013 kann der Heizzuschuss des Landes Kärnten bei besonderen finanziellen Belastungen beantragt werden. Die große Nachfrage sowie die verlängerte Antragsfrist bis 28. Feber 2014 machten nun eine Aufstockung des Fördertopfes notwendig. Diese wurde heute, Dienstag, auf Antrag von Kärntens Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner in der Sitzung der Kärntner Landesregierung beschlossen.
„Wir wollen dort finanziell unterstützen, wo es gebraucht wird und greifen seitens des Landes jenen unter die Arme, die gerade unter besonderen finanziellen Belastungen zu leiden haben“, so Prettner, die seitens des Landes Kärnten sicherstellt, dass auch jeder berechtigte Antrag positiv bearbeitet werden kann.
Anträge können noch bis zum 28. Feber 2014 ausschließlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt eingebracht werden. Gewährt werden ein „großer“ Heizzuschuss in Höhe von 180 Euro und ein „kleiner“ Heizzuschuss in Höhe von 110 Euro. Die Einkommensgrenzen für die Gewährung dieser finanziellen Unterstützung orientieren sich an den Beträgen des Vorjahres und betragen bei Alleinstehenden und Alleinerziehern 795 Euro netto monatlich und 1.192 Euro netto monatlich bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen für den „großen“ Heizzuschuss. Für den „kleinen“ Heizzuschuss gelten die Einkommensgrenzen von 1.040 Euro netto monatlich für Alleinstehende und Alleinerzieher sowie 1.430 Euro netto für Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen.
Foto: Büro LHStv. Prettner