Presseaussendung von: LHStv Scheuch
LHStv. Scheuch: Hochwasserkatastropheneinsatz ohne Freiwillige Feuerwehren undenkbar - Bundesregierung muss Klarheit schaffen
Klagenfurt (LPD). Das Jahrhunderthochwasser in Lavamünd hat einmal mehr gezeigt, dass die Freiwillige Feuerwehr als Einsatzorganisation in der Lage ist, innerhalb kürzester Zeit qualifizierte Helfer zu mobilisieren und wirkungsvoll einzusetzen. Dies betonte heute, Donnerstag, Feuerwehrreferent LHStv. Kurt Scheuch. Umso dringender sei es, nun endlich eine klare gesetzliche Regelung für die Freistellung der Feuerwehrleute zu schaffen.
Freiwillige Feuerwehrleute müssen naturgemäß oft während ihrer normalen Arbeitszeit zu Einsätzen ausrücken. Noch ist die Solidarität der Arbeitgeber von Feuerwehrleuten im Katastropheneinsatz hoch, doch auch diese hat natürlich ihre Grenzen. Grund dafür ist das Fehlen einer klaren rechtlichen Regelung zur Dienstfreistellung Freiwilliger Feuerwehrleute. "Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage, die einerseits die Freistellung von Feuerwehrleuten für Einsätze und Ausbildung sichert und andererseits die Belastungen für die Arbeitgeber so gering wie möglich hält", fordert Feuerwehrreferent LHStv. Kurt Scheuch die Bundesregierung auf, entsprechende Rechtsgrundlagen zu erarbeiten.
In Europa gebe es bereits zahlreiche Best-Practice-Beispiele, an welchen man sich orientieren könne. In Bayern werden jenen Betrieben, die Feuerwehrkräfte für Katastropheneinsätze freistellen, die Personalkosten refundiert und in Frankreich gewähre man beispielsweise Steuererleichterungen. "In Österreich könnten die Kosten, die dem Arbeitgeber durch die Abwesenheit entstehen, vom Katastrophenfonds übernommen werden", schlägt Scheuch vor.
"Wenn wir die Schlagkraft der Freiwilligen Feuerwehrleute in Zukunft sichern wollen, dann ist jetzt absoluter Handlungsbedarf gegeben", appelliert Scheuch. Die Flutkatastrophe von Lavamünd habe gezeigt, wie wichtig und unverzichtbar unser flächendeckendes Netz an Feuerwehrstützpunkten sei. "Nur durch die Feuerwehren konnten noch schlimmere Auswirkungen verhindert werden. Daher hat eine entsprechende rechtliche Grundlage der Dienstfreistellung von Feuerwehrleuten besonderen Vorrang", betont Scheuch. Kärnten wolle daher mit gutem Beispiel voran gehen und Feuerwehrleuten im öffentlichen Dienst Sonderurlaub gewähren.
Foto: Büro LHStv. Scheuch