Presseaussendung von:Bürgermeister Christian Scheider
Sehr geehrte Damen und Herren des Grünen Gemeinderatsclubs!
Zu Ihrem Schreiben vom 29.10.2012 nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Dr. Peter Jost wurde am 19.04.2010 nicht wegen "schwerer Vorwürfen" von Stadtrat Wolfgang Germ und von mir suspendiert, sondern wegen seiner Verhaltensweisen am 19.04.2010. Die näheren Gründe können Sie der beiliegenden Suspendierungsverfügung vom 19.04.2010 entnehmen. Bei der Vorbesprechung zur Suspendierung hat auch Ihre Stadträtin Mag. Andrea Wulz teilgenommen und war somit aus eigener Wahrnehmung über die Gründe zur Suspendierung informiert.
Gegen seine Suspendierung hat Dr. Peter Jost bei der Gemeindeabteilung des Landes Kärnten eine Aufsichtsbeschwerde erhoben, welcher die Kärntner Landesregierung mit Verfügung vom 25.06.2010 zu 3-MK 146-294/6-2010 keine Folge gegeben hat. Sie finden auch diese Entscheidung beiliegend.
2.
Dr. Peter Jost wurde in der Gemeinderatssitzung vom 05.05.2010 nicht abgewählt, sondern aus seiner Funktion als Magistratsdirektor begründet abberufen; dies mit mehr als der erforderlichen Mehrheit. Zu Ihrer Information finden Sie beiliegend meine diesbezügliche Verständigung an Dr. Peter Jost vom 07.05.2010, der Sie die Begründung entnehmen können.
Dr. Peter Jost hat dagegen bei der Gemeindeabteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung Aufsichtsbeschwerde erhoben und die Nichtigerklärung des Gemeinderatsbeschlusses beantragt. Mit Verfügung vom 31.08.2010 zu 3-MK 146-294/10- 2010 hat die Kärntner Landesregierung diesen Rechtsbehelfen keine Folge gegeben. Sie finden auch diese Entscheidung beiliegend.
3.
Mit Klage vom 10.05.2010 hat Dr. Peter Jost vor dem Landesgericht Klagenfurt als Arbeits und Sozialgericht die Nachzahlung der durch die Suspendierung verursachten Gehaltsdifferenz geltend gemacht. Dieses Verfahren war rund ein Jahr unterbrochen, um Vergleichsgespräche mit Dr. Peter Jost zu führen. Diese sind letztlich daran gescheitert, dass er seine Weiterbeschäftigung als agistratsdirektor als Bedingung gestellt hat, wofür ausschließlich der Gemeinderat zuständig wäre, nicht aber ich als Bürgermeister. Weiters hat Dr. Peter Jost die Beendigung des gegen ihn anhängigen Disziplinarverfahrens gefordert, was ebenfalls außerhalb meines Befugnisbereiches liegt.
4.
Der Inhalt des Abschlussberichts des .BAK vom 21.07.2011 ist überholt und veraltet. Gegenstand des Ermittlungsverfahrens bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft war nicht nur die Prüfung der "Zulagenaffäre" auf strafrechtliche Relevanz, sondern insbesondere auch die von Dr. Peter Jost gegen mich, Mitglieder des Stadtsenates, leitende Mitarbeiter der Stadt und dem Rechtsvertreter erhobenen Vorwürfe wegen Amtsmissbrauch, Freiheitsentzug etc.
im Zusammenhang mit seiner Suspendierung und den weiteren Vorfällen vom 19.04.2010. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat all diese Vorwürfe geprüft und zu den Gründen für die Suspendierung des Dr. Peter Jost folgende Beurteilung abgegeben:
„Diese am 19.4.2010 von Dr. Jost unlegitimiert (entgegen der Bestimmung des § 78 Abs. 1 VBO) und überdies unbegründet vorgenommene (und von Mitglieder des Stadtsenates Klagenfurt sofort nach Bekanntwerden „rückgängig gemachte“) von vorn herein unwirksame und daher aus strafrechtlicher Sicht irrelevante Suspendierung von drei leitenden Beamten des Magistrates Klagenfurt (ON 71, S 47ff) und die eigenmächtig erfolgte Anberaumung einer Pressekonferenz durch Dr. Peter JOST stellte für den Bürgermeister Scheider eine derart massive Dienstpflichtverletzung dar, dass er Dr. Peter JOST – mangels eines hiezu anhängigen Disziplinarverfahrens hiezu berechtigt – noch am selben Tag gemäß § 78 Abs. 1 VBO suspendierte. Am 5.5.201 beschloss der Gemeinderat die Abberufung des Dr. Peter JOST
als Magistratsdirektor.“
-3-
Zu allen anderen von mir verfügten Maßnahmen hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft festgehalten:
„Die von Christian Scheider und Wolfgang Germ unternommenen Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhaltes, nämlich interne Erhebungen durch Befragung der zuständigen Beamten, Erstattung einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft und einer Disziplinaranzeige, sowie zur Abwendung möglicher künftiger Schäden durch frühe Aufnahme von Verhandlungen mit Dr. Peter Jost über einen möglichen Verzicht, stellen jedenfalls auf dieser Tatsachenbasis keine Überschreitung ihrer Befugnisse dar. Auch in der am 19.4.2010 seitens des Christian Scheider ausgesprochenen Suspendierung des Dr. Peter Jost ist in Ansehung des aufgrund der beschriebenen Vorgänge massiv gestörten Vertrauensverhältnis zwischen dem Bürgermeister, Mitgliedern des Stadtsenates Klagenfurt und dem Magistratsdirektor Dr. Peter Jost ein Befugnismissbrauch seitens des Bürgermeisters der Stadt Klagenfurt nicht erkennbar.“ Zu Ihrer Information finden Sie beiliegend die Einstellungsbegründung der
Korruptionsstaatsanwaltschaft vom 05.09.2012, mit besonderem Hinweis auf die Ausführungen auf den Seiten 9 und 10.
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft bestätigt daher die Korrektheit meiner Handlungen im Zusammenhang mit Dr. Peter Jost.
5.
Zutreffend ist die Tatsache, dass Dr. Peter Jost seit seiner Suspendierung nicht mehr im Rathaus beschäftigt ist. Die Ursache liegt darin, dass die Aufhebung der Suspendierung außerhalb meines Befugnisbereiches ist; hierfür zuständig ist ausschließlich die Disziplinarkommission.
Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht beinhaltet nach derzeitigem Stand der Dinge nur die Prüfung, ob die Suspendierung am 19.04.2010 berechtigt war oder nicht. Die disziplinarrechtliche Beurteilung seines Verhaltens und deren Auswirkungen auf das Dienstverhältnis liegen ausschließlich in der Kompetenz der Disziplinarkommission.
6.
Die von Ihnen gestellten Fragen sind in Anbetracht der Komplexität des Sachverhaltes zu unpräzise, um kurz beantwortet werden zu können. Der Großteil der Kosten wurde und wird deshalb verursacht, weil Dr. Peter Jost sowohl rechtlich als auch medial eine Vielzahl von Schritten gesetzt hat, die nicht unbeantwortet bleiben können. Wie oben dargestellt hat die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee aber bisher alle wesentlichen Verfahren gewonnen.
-4-
Im Sinne einer auch wirtschaftlich für alle Seiten tragbaren Lösung habe ich Herrn Dr. Peter Jost mehrfach für den Fall eines Disziplinarerkenntnisses, welches seine Weiterbeschäftigung
zulässt, eine angemessene andere Beschäftigung angeboten. Dies wurde von Dr. Peter Jost immer mit der Begründung abgelehnt, er wolle wieder Magistratsdirektor werden. Da der Arbeitsgerichtsprozess von Dr. Peter Jost eingeleitet wurde und er mit Vergleichsvorschlägen nicht einverstanden war, wird das Ergebnis dieses Arbeitsgerichtsprozesses abzuwarten sein.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister Christian Scheider.
Foto: Büro BGM Christian Scheider