Presseaussendung von:LR Ragger
LR Ragger: Einheitlich schulfreie Tage sind große Erleichterung für berufstätige Erziehungsberechtigte
Klagenfurt (LPD). In der Vergangenheit haben unterschiedliche Schulfreierklärungen im Rahmen der schulautonomen Tage vor allem berufstätige Erziehungsberechtigte und Familien mit mehreren Kindern vor Organisationsprobleme gestellt, da unterschiedlich schulfrei erklärte Tage an verschiedenen Schulen schwer zu vereinbaren waren.
Mit der im Jahr 2008 eingeführten Novelle im Kärntner Schulgesetz ist es seither möglich, zwei zwischen unterrichtsfreie Tage fallende Schultage, sogenannte Zwickeltage, in jedem Unterrichtsjahr schulfrei zu erklären.
"Im Rahmen der vergangenen Regierungssitzung haben wir für das Schuljahr 2013/2014 den 30. Mai sowie den 20. Juni 2014 für alle Pflichtschulen beschlossen", erklärte Bildungsreferent LR Christian Ragger.
Zwei weitere unterrichtsfreie Tage sind schulautonom zu wählen. Diese beiden Tage werden vom jeweiligen Schulforum bzw. Schulgemeinschaftsausschuss bestimmt, wobei sich diese Gremien aus Schüler-, Lehrer- und Elternvertreter zusammensetzen. So ist es möglich, dass sich Eltern selbst in die Beschlussfassung über die autonome Festlegung der schulfreien Tage einbringen.
Ragger plädiert aber auch an die Einzelschulen, dass schulautonome Tage so weit wie möglich in Abstimmung mit anderen Schulen beschlossen werden. "Im Sinn der Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann aber durchaus über eine kärntenweite Vereinheitlichung aller schulautonomen Tage nachgedacht werden", so Ragger.
Foto: Büro LR Ragger