Presseaussendung von: AK-Kärnten
Auf Keime und biogene Amine hat die AK KÄRNTEN acht Thunfischaufstriche und den Belag von elf Thunfischpizzen testen lassen. Insgesamt waren fünf von 19 Produkten nicht in Ordnung, davon zwei Pizzen und ein Aufstrich für den menschlichen Verzehr ungeeignet. Susanne KALENSKY, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes: „Für Konsumenten ist das Ergebnis unbefriedigend, da beim Verzehr der Produkte ein Gesundheitsrisiko besteht!“
Insgesamt acht an den Theken verkaufte Thunfischaufstriche und den Belag von elf Thunfischpizzen von Klagenfurter Geschäften bzw. Pizzalieferanten hat die AK von der Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten untersuchen lassen. Die Produkte wurden auf Keime sowie Histamin und Putrescin, das sind biogene Amine, getestet.
Biogene Amine können beim Eiweißzersetzungsprozess in Zusammenhang mit unsachgemäßer Lagerung von Fisch entstehen. In hoher Konzentration sind sie Auslöser der Scombroid-Vergiftung, welche z.B. zu Kopfschmerzen, Schwindel, beschleunigtem Herzschlag, Bronchienkrämpfen und Ödemen führt. „Für Personen, die histamin-empfindlich sind, kann das schlimme Folgen nach sich ziehen“, so KALENSKY und betont: „Daher sind Thunfischkonserven nach dem Öffnen gekühlt zu lagern!“
Zwei Pizzen für Verzehr ungeeignet
Von den elf getesteten Pizzabelägen waren neun Proben in Ordnung. Die Thunfischpizza des Lieferanten „Amici“ war gerade noch nicht zu beanstanden, enthielt aber einen erheblichen Gehalt an Putrescin, was bereits auf Verderb schließen lässt.
Die Thunfischpizzen der Lieferanten „Pinocchio“ und „Bella“ wiesen einen erhöhten Gehalt an Histamin und Putrescin auf und wurden für den menschlichen Verzehr als ungeeignet beurteilt. „Den Herstellern ist oft nicht bewusst, dass es sich bei Thunfisch aus Dosen um ein mikrobiell verderbliches Lebensmittel handelt, das bei Verderb gesundheitsschädliche Histamin-Mengen bilden kann!“, erklärt KALENSKY.
Keime in Aufstrichen
Einer Untersuchung auf Histamin sowie auf Keime wurden zudem sieben offen verkaufte Thunfischaufstriche und ein Thunfischsalat unterzogen. Zwar wurde in keinem der Produkte Histamin nachgewiesen, dafür aber Keime. Der Thunfischaufstrich der Firma „Wienerroither“ wurde aufgrund der erhöhten Keimzahl als wertgemindert beurteilt. Eine Probe des Thunfischaufstrichs von „Interspar“ hatte einen von der Verbrauchererwartung abweichenden Geruch und Geschmack und einen erhöhten Keimgehalt und wurde für den menschlichen Verzehr als ungeeignet getestet.
„Wir möchten Konsumenten darauf aufmerksam machen, dass Feinkosterzeugnisse mit Thunfisch ausreichend gekühlt zu lagern sind. Weiters ist Thunfisch aus Konserven nach dem Öffnen unbedingt gekühlt zu lagern und raschest möglich zu verbrauchen!“, betont die Konsumentenschützerin abschließend.