Presseaussendung von: Büro LR Kaiser
Derzeitiger Gesetzesentwurf, wonach die UN-Konvention der Kinderrechte in die Bundesverfassung aufgenommen werden soll, ist wichtiger erster Schritt aber noch nicht ausreichend.
Als wichtigen ersten Schritt, damit Kinderrechte in Österreich endlich in der Verfassung festgeschrieben werden bezeichnet der stellvertretende Parteivorsitzenden der SPÖ-Kärnten, LR Peter Kaiser, den auf Initiative der SPÖ vergangenen Mittwoch im Nationalrat eingebrachten Gesetzesantrag. Allerdings dürfe der derzeitige Entwurf nicht das Ende der Bemühungen, um Kindern zu ihren Rechten zu verhelfen, sein.
„Es ist erfreulich, dass die Diskussion um die Kinderrechte damit noch breiter und öffentlicher geführt wird. Bei näherer Betrachtung des Gesetzesentwurfes zeigt sich allerdings, dass die Regierung nicht die gesamte UN-Konvention der Kinderrechte übernommen, sondern Ansprüche auf Gesundheit, Bildung und angemessenen Lebensstandard ausgeklammert hat“, zeigt Kaiser auf.
Außerdem bestehe ein Gesetzesvorbehalt im Artikel 7 der besagt, dass die gewährten Rechte beschränkt werden, wenn etwa die nationale Sicherheit, das wirtschaftliche Wohl des Landes oder die öffentliche Ruhe und Ordnung gefährdet ist.
„Damit werden die Kinderrechte im neuen Verfassungsgesetz relativiert“, ist Kaiser enttäuscht. Eine Erklärung für die Halbherzigkeit, mit der damit den Kinderrechten entgegengetreten wird ortet Kaiser in der möglicherweise herrschenden Angst, dass auch Migrantenkinder in den Genuss dieser Rechte kommen.
„Kinderrechte sind wie Menschenrechte nicht teilbar! Es ist beschämend, wenn im dritten Jahrtausend in einem so fortschrittlichen Land wie Österreich Kinder in ihren Rechten beschnitten werden sollen, weil einige Politiker Angst davor haben, Kindern anderer Herkunft die gleichen Rechte wie österreichischen Kindern zu gewähren“, fordert Kaiser den Nationalrat auf, den bestehenden Gesetzesentwurf zu überdenken.
Abschließend erinnert Kaiser an den entscheidenden Satz aus der UN-Kinderrechtskonvention: „Der Mensch schuldet dem Kind das Beste, das er zu geben hat.“
Foto: Büro LR Kaiser