Presseaussendung von: AK-Kärnten
Der Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter nicht zwingen, sich gegen die Neue Grippe impfen zu lassen. Nur in gewissen Schlüsselbereichen kann darüber diskutiert werden, informiert die AK.
Zahlreiche Anfragen zur Neuen Grippe beschäftigen die Rechtsexperten der ARBEITERKAMMER. Eine davon lautet: Manche Chefs haben Angst vor vermehrten Krankenständen ihrer Mitarbeiter und schicken sie daher zum Impfen. Die Rechtslage ist jedoch eindeutig: Das darf der Arbeitgeber nicht! Denn das wäre ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen und das ist nicht erlaubt, betonen die AK-Juristen.
Ausnahmefälle
„Auch Impfaktionen in den Betrieben könnten den Druck der Unternehmer auf die Dienstnehmer erhöhen“, sagt AK-Arbeitsrechtsexperte Dr. Wolfgang BACHER. Nur in ganz speziellen Ausnahmefällen, etwa bei einer Pandemie, könne es sein, dass sich Personen in Schlüsselpositionen – etwa Primarärzte – impfen lassen müssen.
Die AK-Experten raten den Unternehmen, rasch Notfallpläne zu erstellen: Was machen wir, wenn viele Kolleginnen und Kollegen erkranken? Zum Beispiel könnten für den Fall der Fälle Telearbeitsplätze eingerichtet werden.