Zu Unrecht, wie es sich herausstellte.
In Klagenfurt wurde ein 10-jähriges Mädchen der Schule verwiesen, weil sie den Nasenbohrtest verweigerte. Stattdessen machte das Mädchen einen Spucktest beim Hausarzt. Mit dem negativen Testergebnis wurde sie aber von der Schule zurückgewiesen, weil die Direktorin den beim Arzt durchgeführten Test nicht akzeptierte. Erst als die Eltern des Mädchens mit Anzeige drohten, durfte die Schülerin wieder am Unterricht teilnehmen.
Es stellte sich hinterher heraus, dass die Bildungsdirektion per E-Mail auf die Möglichkeit des Spucktests hinweist, die Direktorin aber offenbar das entsprechende Mail ignorierte.