StR Frank Frey ist empört über den jüngsten Baumfrevel im Herbertstöckl. Der Stadt und der Öffentlichkeit sind die Hände gebunden, solange das Land Kärnten keine Rechtssicherheit herstellt. Ein Landes-Baumschutzgesetz würde der Willkür Einhalt gebieten.
(Klagenfurt, 18.5.2020) – „Es ist traurig, dass wir bei ortsbildverändernden Schlägerungen auf privaten Grundstücken keine gesetzliche Handhabe in der Stadt haben“, stellt der Grüne Stadtrat Frank Frey zum wiederholten Male fest. „Egal ob es sich, wie im vergangenen Jahr, um die sechzigjährige Platane im Landhaushof – sie stand auf Landesgrund – oder um das jüngste ‚Opfer‘, eine, augenscheinlich gesunde, uralte Buche im Garten des Herbertstöckls am St. Veiter Ring handelt. Wir können einen Baum nur retten, wenn er auf städtischem Grund steht.“
„Doch die Lösung ist simpel: das Land müsste nur ein Baumschutzgesetz verabschieden. Die Vorlage existiert bereits, aber ohne die Grünen im Landtag forciert das klarerweise niemand“, so der Klagenfurter Stadtgartenreferent weiter. „Auch auf städtischem Grund werden immer wieder Bäume gefällt, das liegt in der Natur der Sache. Doch hier wird alles dokumentiert und die Notwendigkeit einer Schlägerung müssen wir nachweisen. Genau diese Sorgfaltspflicht soll auch für Privatgrundbesitzer gelten. Bäume im innerstädtischen Bereich erfüllen eine Vielzahl von Zwecken. Sie reduzieren städtische Hitzepole, sind Feinstaubfänger, sind Heim- und Niststätte für viele Nützlinge, regulieren den Feuchtigkeitsgehalt der Luft und – sie wirken schalldämmend. Auf der einen Seite will das Land private Lärmschutzmauern mit unserem Steuergeld fördern, auf der anderen unternimmt es nichts, dass natürliche Lärmschlucker vor Abholzung geschützt werden.“
„Wien, die Stadt ist gleichzeitig auch ein Bundesland, hat ein existierendes Baumschutzgesetz. Jetzt könnte man einwenden, Wien als Großstadt ist mit Kärnten nicht zu vergleichen und das Modell ist hier nicht umsetzbar. Doch es würde schon genügen wenn das Land Kärnten, so wie es in Salzburg der Fall ist, den Paragraphen im Landesgesetz festschreibt, dass die Stadt Klagenfurt eine eigene Baumschutzverordnung erlassen darf“, so StR Frank Frey abschließend.
Foto: KK
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