Ab Montag tritt in Kurzparkzonen und Parkstraßen wieder die Gebührenpflicht in Kraft und es müssen Parkscheine gelöst werden.
Die Tarife bleiben unverändert. Nach den Corona-bedingten Lockerungen beim Parken gilt ab 18. Mai 2020 in Kurzparkzonen und Parkstraßen in der Landeshauptstadt wieder die Gebührenpflicht.
Die Tarife bleiben unverändert: 50 Cent für 30 Minuten Parken und 3 Stunden maximale Parkdauer. In Parkstraßen sind vier Euro pro Tag zu bezahlen. Die Gebührenpflicht besteht von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr. Keine Gebühr fällt an Sonn- und Feiertagen an. Jeder kann auch weiterhin das 30 Minuten Gratisparken nutzen: einfach die minutengenaue Ankunftszeit notieren und den Parkplatz innerhalb dieser Zeit auch wieder verlassen.
In den nicht gebührenpflichtigen Kurzparkzonen ist eine Parkuhr zu verwenden.
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