Als Massentransportmittel darf die Flotte Passagiere befördern. Wie in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Passagiere den Mindestabstand einhalten und einen Mund-Nasen-Schutze tragen.
Gerechnet hat die Wörtherseeschifffahrt damit, erst am 29. Mai wieder ihren Betrieb aufnehmen zu dürfen. Das Sozialministerium, als Schöpfer der Verordnung, hat jetzt klargestellt: „Gewerblich betriebene Fahrgast-Boote und Schiffe, die als Personentransportmittel genutzt werden, gelten als Massentransportmittel, und dürfen unter Einhaltung des Mindestabstandes und Tragen des MNS in Betrieb genommen werden, dies gilt für den gesamten Fahrgastbereich. Dies gilt nicht für gewerbliche Boote und Schiffe, die Rundfahrten ohne Unterbrechung anbieten.
Somit steht einer Schifffahrt zum Muttertag nichts mehr im Wege.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv/Hude