In der Domkirche Klagenfurt ist es aufgrund der Abstandsregel möglich, dass 60 Personen die Maiandachten und Heiligen Messen mitfeiern.
Die Österreichische Bischofskonferenz hat am Sonntag, 3. Mai die Detailregeln zu den Gottesdienstfeiern ab dem 15. Mai veröffentlicht.
In der Domkirche Klagenfurt ist es aufgrund der Abstandsregel möglich, dass 60 Personen die Maiandachten und Heiligen Messen mitfeiern. Die Domkirche wird vor und nach den Gottesdiensten ausreichend gelüftet, alle Türgriffe u.ä. wir regelmäßig desinfiziert.
Mund-Nasen-Schutz und Sitzplatzmarkierungen
Alle Gottesdienstbesucher werden gebeten, die Domkirche nur mit Mund-Nasen-Schutz zu betreten. An den Eingängen sowie im Inneren der Domkirche werden Ordner sein, die Türen öffnen, Plätze zeigen und für Anfragen zur Verfügung stehen. Die Besucher sind gebeten, nur auf den entsprechend markierten Orten Platz zu nehmen. Nur so kann der entsprechende Abstand eingehalten werden.
Vorrreservierung von Sitzplätzen
Aufgrund der Beschränkung von 60 Personen pro Gottesdienst, bitten wir um Verständnis, dass möglicherweise nicht alle im Dom mitfeiern können. Es ist möglich, dass Sie vorab unter 0463/54950 einen Sitzplatz reservieren, um dann auch in die Domkirche zu kommen. Sie nennen dann beim Eingang ihren Namen und werden in den Dom begleitet. Sollten Sie zum Eingang kommen, keinen Sitzplatz reserviert haben und die Anzahl der 60 Personen ist bereits erreicht, so bitten wir Sie um Verständnis, dass ein Einlass leider nicht mehr möglich ist.
Geänderte Gottesdienstzeiten von 15. bis 31. Mai
Von 15. bis 31. Mai finden die Maiandachten täglich um 18.00 Uhr statt. Die täglichen Gottesdienste werden von Montag bis Freitag jeweils um 17.00 Uhr gefeiert. Am Samstag und Sonntag wird um 19.00 Uhr (im Anschluss an die Maiandacht) sowie am Sonntag um 10.00 Uhr die Heilige Messe gefeiert. Ab 1. Juni werden die Gottesdienstzeiten dann gesondert bekannt gegeben.
Erstkommunion, Firmung, Taufen und Hochzeiten
Die Erstkommunionen und Firmungen sind bis auf weiteres auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Taufen und Hochzeiten können mit max. 10 Personen im Kirchenraum stattfinden.
Nähere Details entnehmen Sie bitte der Detailregelung der Bischofskonferenz
Foto: Fritz
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