Zahlungsschwierigkeiten bei Mietwohnungen? Befristete Wohnungsmietverträge während Corona? Der AK-Konsumentenschutz steht den Kärntnern beratend zur Seite. „Viele Kärntner geraten nach dem Jobverlust vor allem in finanzielle Engpässe und wissen nicht wie sie die nächste Miete bezahlen sollen. Darum ist es gerade jetzt umso wichtiger, dass unsere AK-Mietrechtsexperten den Menschen mit Rat und Tat zur Seite stehen“, betont AK-Präsident Günther Goach.
Viele Kärntner kommen aufgrund von Einkommensverlusten in der Coronakrise in finanzielle Nöte. Monatliche Zahlungen wie die Miete werden zur Herausforderung. „Wenn die Miete nicht mehr bezahlt werden kann, sollte sofort Kontakt mit dem Vermieter aufgenommen und eine einvernehmliche Lösung gesucht werden“, erklärt AK-Mietrechtsexperte Michael Tschamer und verweist auf den von der Regierung während der Corona-Pandemie geschaffenen Kündigungsschutz für Mieter.
Das Sondergesetz des Parlaments vom 3. April bietet einen Zahlungsaufschub für die Monatsmieten April, Mai und Juni für jene Mieter, die in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit infolge der COVID-19-Pandemie erheblich beeinträchtigt sind. „Dennoch befinden sich die Mieter im Zahlungsverzug und müssen die Rückstände zuzüglich Zinsen begleichen“, bemerkt Tschamer und befürchtet, „dass Zahlungsprobleme bereits ab Mai zu erwarten sind, wenn den ersten Mietern die Sparreserven ausgehen und das dementsprechende Einkommen fehlt.“ Die monatlichen Mieten sind nach der Ausnahmeregelung ab Juli 2020 wieder in vollem Umfang zu bezahlen – sofern es nicht wieder ein Sondergesetz gibt.
Bei Verträgen, welche aufgrund der vereinbarten Befristungen zwischen dem 30. März 2020 und dem 30. Juni 2020 enden, können Vermieter und Mieter eine schriftliche Verlängerung des Mietvertrages bis zum Ablauf des 31.Dezember 2020 oder für einen kürzeren Zeitraum vereinbaren. „Einen Rechtsanspruch auf Verlängerung haben die Mieter jedoch nicht“, fügt Tschamer hinzu.
Seit Mitte März verzeichneten die AK-Mietrechtsexperten über 911 Anfragen zu abgelaufenen oder gekündigten Mietverträgen, Vertragsverlängerung und wurden mit der Frage konfrontiert, wie Umzüge stattfinden dürfen oder sollen. Auch den Verwaltern und Vermietern wurde noch nicht klar kommuniziert, wie eine Wohnungsübergabe mit den allgemeinen Einschränkungen während der Corona-Pandemie zu bewerkstelligen ist. Manche Vermieter haben Wohnungsübergaben mit Hinweis auf die von der Regierung erlassenen Verhaltensregeln auch verweigert und damit viele Mieter im Unklaren gelassen.
Zahlung der fehlenden Mieten bis 30. Juni 2022
Die nicht bezahlten Mieten für April bis Juni 2020 müssen spätestens bis zum Ablauf des Bundesgesetzes betreffend der Begleitmaßnahmen zu COVID-19 am 30.6.2022 vollständig bezahlt werden. Der Vermieter hat bei Nichtbezahlung ab 1.7.2022 das Recht, eine Kündigung des Mietvertrags oder eine Klage auf Vertragsaufhebung auf diesen Rückstand zu stützen. Darüber hinaus können Vermieter Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent geltend machen.
Mietrecht vor Corona bereits intransparent
Viele Vermieter ignorierten vor der Corona-Pandemie zum Teil das Gesetz. Sie verlangen das, was der Markt hergibt, ohne sich an irgendwelche Vorschriften zu halten. Dazu kommt, dass das Mietrechtsgesetz und deren Begrenzungen in vollem Ausmaß nur für Häuser gilt, die vor 1945 erbaut wurden. Aber auch diese Begrenzungen der Mieten im Altbau funktionieren in der Praxis selten. Viel zu oft müssen Mieter um eine korrekte und vor allem niedrigere Miete streiten.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv
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