Existenz, Chancen und Teilhabe sichern Menschen mit intellektuellen Behinderungen haben das Recht auf Arbeit. Sie haben ein Recht sich ihr Leben zu finanzieren, etwas zu leisten und ein schaffender Teil der Gesellschaft zu sein.
Die Lebenshilfe Österreich fordert Rahmenbedingungen, damit Menschen mit Behinderungen ihr Leben eigenständig und unabhängig gestalten können. Menschen mit intellektuellen Behinderungen sollen nicht wie Kinder behandelt werden. Sie sind erwachsene Bürgerinnen und Bürger Österreichs! Sie wollen und können ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen. Damit die Person selbstbestimmt entscheiden und leben kann, ist eine Existenzsicherung zu gewährleisten, die diese Abhängigkeiten abbaut. Für die Existenzsicherung von Menschen mit Behinderungen braucht es jedoch Sicherungsmechanismen, die derzeit geltende vertiefen beziehungsweise neu aufstellen. Gerade das Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts durch einen Erwerbslohn oder durch eine Grundsicherung in geeigneter Höhe muss für Menschen mit Behinderungen abgesichert sein. Dies sollte durch eine individualisierte Entscheidung über die Arbeitsfähigkeit sowie über die notwendige Unterstützung geschehen.
Österreich braucht ein Modell, das Selbstbestimmung zulässt!
Folgende gesetzliche Verankerungen fordert die Lebenshilfe Österreich:
Wenn die Existenz durch einen Erwerbslohn gesichert ist, muss der Wegfall von Förderungen oder Unterstützungsmaßnahmen, die häufig an Werkstätten gebunden sind, gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen neu durchdacht werden.
Hier empfehlen wir eine Neugestaltung der Finanzierung der Bedarfssicherung. Dadurch können Chancen und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gesichert werden: Für den behinderungsbedingten Mehraufwand sollen die Bedarfe zur personenbezogenen Unterstützung (Assistenzleistungen, Hilfsmittel, Pflegeleistungen) finanziert und mit Rechtsansprüchen versehen werden.
Foto: Lebenshilfe Kärnten/KK
Presseaussendung von: Lebenshilfe Kärnten