Presseaussendung von:Bürgermeister Christian Scheider
Klagenfurt – In der heutigen Stadtsenatssitzung hat Bürgermeister Christian Scheider das von der Arbeitsgruppe ausgearbeitete Demokratiepaket für Klagenfurt zum Thema gemacht. Nach eingehender Diskussion im Stadtsenat wurde mit den Fraktionen vereinbart, die unter dem Tagesordnungspunkt Demokratiepaket akkordierten Punkte zur Abänderung des Stadtrechtes noch am Dienstag auf dem Umlaufweg zur Beschlussfassung zu bringen.
Nachfolgende Punkte werden zur Abänderung des Stadtrechtes auf dem Umlaufweg beschlossen:
1. Die Streichung des § 9 und die durchgängig geschlechtergerechte Schreibweise.
2. § 17 – es wird befürwortet, dass der Gemeinderat Richtlinien für Ehrungen und Auszeichnungen erlässt.
3. § 26 – Es wird vorgeschlagen (ÖVP), neben dem Kontrollausschuss einen weiteren Pflichtausschuss, nämlich den Hauptausschuss, zu verankern.
4. § 35 – die Konkretisierung der Regelungen bezüglich Häufigkeit von GR-Sitzungen, Einladungen etc.
5. Gemeinderäte/innen sollen in Ausschüssen, in denen sie nicht Mitglied sind, zu den von ihnen selbst gestellten selbstständigen Anträgen ein Rederecht zuerkannt bekommen. Ordentliche Gemeinderäte/innen sollen selbstständige Anträge auch dann einbringen können, wenn sie für die GR-Sitzung entschuldigt sind.
6. § 44 – die Veröffentlichung der Gemeinderatsprotokolle auf der Homepage der LH Klagenfurt am Wörthersee. Zudem soll in die Geschäftsordnung aufgenommen werden, dass die Gemeinderäte/-innen ihre Redebeiträge zur Korrektur vorgelegt bekommen.
7. Regelung für selbstständige Anträge (Frist von 6 Monaten für die Behandlung im Ausschuss, Fristsetzungsantrag und gegebenenfalls Behandlung im GR ohne Vorberatung).
8. § 77 – die Neuregelung in Bezug auf Verschwiegenheit.
9. Veröffentlichung von Einladungen und Tagesordnungen auf der Homepage.
10. § 89 – die Einführung eines Stadtrechnungshofes wird von allen Parteien befürwortet, sofern sie nicht mit einer gravierenden Budgetausweitung verbunden ist. Vorgeschlagen wird, dass ein Drittel (15) Gemeinderäte/-innen einen Prüfauftrag stellen können sollten. Es dürfen jedoch nicht mehr als drei dieser Aufträge parallel gestellt werden.
11. Klare Regelung für die Bestellung und Abberufung eines/r Magistratsdirektors/in.
12. § 76 – die Einführung einer Regelung für den/die Obmann/Obfrau des Kontrollausschusses (die kleinste im Stadtsenat vertretene Partei, die sich nicht in einem Arbeitsübereinkommen mit der Bürgermeisterpartei befindet).
13. Neufassung des Paragraf 29: Bildung von Klubs
13a) Klubgröße ab 3 Gemeinderatsmitglieder.
13b) Zeitpunkt der Klubbildung, spätestens ein Monat nach konstituierender Gemeinderatssitzung.
14. Verkleinerung des Stadtsenats auf 7 Mitglieder.
15. Abschnitt 8 (§ 50ff.) sollte wie vorgeschlagen (Senkung der Hürde für Gemeindevolksbegehren) übernommen werden. Die Einführung eines eigenen Paragraphen für Bürgerbeteiligung wird befürwortet. Es wird jedoch vorgeschlagen, im Stadtrecht lediglich das grundsätzliche Bekenntnis zu Bürger- und Bürgerinnenbeteiligungsprozessen zu verankern mit dem Hinweis, dass der GR ein eigenes Handbuch mit konkreten Normierungen (wann, in welcher Form und mit welchen Konsequenzen) zu erlassen habe.
16. Veröffentlichung von Kontrollamtsberichten nach ihrer Behandlung im Gemeinderat auf der Homepage der Stadt.
Die angeführten Punkte erhielten in der Stadtsenatssitzung einstimmige bzw. mehrstimmige Zustimmung. Über die Maßnahmen, bei denen noch keine Einigkeit unter den Fraktionen herrscht, wird weiter diskutiert. „Die beschlossen Punkte des Demokratiepaketes, die in den Zuständigkeitsbereich des Landes fallen, werden zur Aufnahme in das Stadtrecht weitergeleitet. Jene Punkte, die den eigenen Zuständigkeitsbereich betreffen, werden umgehend in Angriff genommen“, hält Bürgermeister Christian Scheider fest.
Foto: kk