Presseaussendung von:LR Ragger
LR Ragger: Haben uns um ein sozial faires System bemüht
Klagenfurt (LPD). Zur aktuellen Diskussion rund um die Wiedereinführung des Pflege-Regresses nimmt heute, Montag, Sozialreferent LR Christian Ragger Stellung. "Ab Mittwoch steht für alle Betroffenen eine Telefonnummer (Hotline 0463 536 57408) zur Verfügung, unter der jeder erfahren kann, wie hoch der Kostenbeitrag für sein Elternteil, das im Pflegeheim versorgt wird, ab 1. Juli vorgeschrieben sein wird. Dafür wurde auch eine eigene EDV-Berechnung installiert", teilt Ragger mit.
Man habe versucht, ein sozial faires System zu schaffen. "Personen ohne Unterhaltspflichten zahlen dabei tendenziell mehr als jene, die für Ehegatten ohne eigenes Einkommen und für Kinder Sorgepflichten haben. Mit erhöhten Freibeträgen werden auch Familien mit auswärts studierenden Kindern oder Kindern mit Behinderung besser gestellt", führt Ragger aus.
Da der Rechnungshof im Zusammenhang mit dem früher geltenden Kostenbeitrag den Umstand kritisiert hat, dass auch Ausgaben für Wohnungen etc. gesondert berücksichtigt werden, sei bei der jetzigen Regelung allein das jeweilige Nettoeinkommen maßgebend. Vom monatlichen Nettoeinkommen werde ein Betrag von 1.160 Euro abgezogen. Die Summe, die übrigbleibt, unterliegt der Bemessung für den Kostenbeitrag. Für die ersten 300 Euro werde ein Beitrag von 18 Prozent eingehoben (54 Euro), für die nächsten 300 Euro 17 Prozent (51 Euro), für die weiteren 300 Euro 16 Prozent (48 Euro). Bei einem Nettoeinkommen von 2.060 Euro (ohne Freibeträge) würde der monatliche Kostenbeitrag damit 153 Euro (54 + 51 + 48) betragen. Die 300-Euro-Sprünge reichen bis 3.260 Euro, ab einem solchen Nettoeinkommen sind elf Prozent fällig.
Für einen Ehepartner ohne eigenes Einkommen beträgt der Freibetrag 433 Euro, für ein auswärts studierendes Kind 356, für ein Schulkind 139,32 Euro. Für einen Alleinverdiener, der für eine Frau und zwei Kinder zu sorgen hat, beginnt die Zahlungspflicht ab einem monatlichen Nettoeinkommen von über 1.900 Euro.
"Es gibt für mich als Sozialreferenten sicher angenehmere Aufgaben als eine solche Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. Doch angesichts der jährlich rasant steigenden Ausgaben für die Betreuung von Senioren in den Pflegeheimen ergibt sich die Notwendigkeit, diese umzusetzen", erläutert Ragger.
Die stationäre Heimpflege ist derzeit für die Kinder der Klienten gratis (einzige Ausnahme, wenn der Senior Vermögen an sie übertrug.) Das schaffe eine Schieflage gegenüber jenen Familien, welche pflegebedürftige Angehörige zu Hause versorgen.
Foto: Büro LR Ragger