Presseaussendung von: LHStv. Scheuch
LHStv. Scheuch: Neue Verordnung soll ab Herbst effiziente Rahmenbedingungen schaffen
Klagenfurt (LPD). Aus Anlass des abgeschlossenen Begutachtungsverfahrens zur geplanten Verordnung über Windkraftstandorte in Kärnten lud Raumplanungsreferent LHStv. Uwe Scheuch gestern, Dienstag, Vertreter aller betroffenen Interessensgruppen zu einer Diskussionsrunde in die Landesregierung ein. "Das Gespräch war äußerst wichtig, weil es uns gelungen ist, auf einer breiten Basis konstruktiv zu arbeiten und einige der vorgebrachten Argumente werden mit Sicherheit in den finalen Verordnungsentwurf Eingang finden"; sagte Scheuch.
Grundsätzlich konnte anlässlich der Gesprächsrunde ein weitgehendes Einvernehmen gefunden werden. Im Ergebnis blieben die Hauptkritikpunkte der Sichtbarkeit im Allgemeinen und die derzeit festgelegten Sichtbarkeitsradien offen, wobei in Absprache mit der Fachbeamtenschaft zugestanden wurde, den aktuellen 50-Meter-Radius zu überdenken.
"Auch der Prozentsatz der Sichtbarkeit im Dauersiedlungsraum ist ein noch genauer zu überprüfendes Standortkriterium. Des Weiteren wird man im Bereich des Genehmigungsverfahrens das Thema einer zeitlichen Befristung der Bewilligung ins Auge fassen müssen", gibt Scheuch zu bedenken. Die Sicherstellung der Abbaukosten soll in Form einer Bankgarantie erfolgen.
Die anwesenden Vertreter der politischen Parteien, der Interessensvertreter und der Fachabteilungen des Landes waren sich am Ende darüber einig, dass es wichtig ist, Standorträume für eine künftige Windenergieentwicklung in Kärnten festzulegen. "Aus heutiger Sicht erscheinen rund 80 Windradgenehmigungen an fünf bis zehn Standorten realisierbar. Das Land Kärnten ist das erste Bundesland, in welchem es landesrechtliche Vorgaben für die Genehmigung von Windkraftanlagen geben soll", so Scheuch. Nicht angedacht ist die Herausgabe einer Windkraftstandortkarte, sondern die flächige Festlegung von Standorträumen, die jedoch die Einzelfallüberprüfung nicht ausschließen.
Foto: Büro LHStv. Scheuch