Presseaussendung von: SPÖ Kärnten
Kaiser, Sever: Von 27.800 Unternehmen im Land sind 14.000 EPU, die oft armutsgefährdet sind. SPÖ unterstützt den Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband beim Kampf um mehr Fairness für Selbstständige.
„Der gesellschaftliche Wandel hat dazu beigetragen, dass das Bild der Unternehmer längst nicht mehr mit der Realität übereinstimmt. Immerhin sind von den knapp 27.800 UnternehmerInnen im Land nicht weniger als 14.000 Ein-Personen-Unternehmen und 9800 haben lediglich bis zu neun Mitarbeiter“, zeigt SPÖ-Landesparteivorsitzender LHStv. Peter Kaiser gemeinsam mit WK-Vizepräsident, Leopold Sever, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes (SWV) heute bei einer Pressekonferenz auf.
Rund 25 Prozent der Selbstständigen verdienen weniger als 3.725 Euro im Jahr, das ergibt ca. 310 Euro monatlich. 50 Prozent verdienen weniger als 11.329 Euro jährlich, das heißt 944 Euro
im Monat. „Wie diese Zahlen zeigen, besteht hier großer Handlungsbedarf. Wir fordern soziale Gerechtigkeit für alle jene Ein-Personen-Unternehmen. Viele der Unternehmer wollen durch die Selbstständigkeit ihrer sozialen Situation entfliehen und sind dann auch als Einzelunternehmer meist armutsgefährdet“, begründet Kaiser seine Unterstützung für die vom SWV gestartete Kampagne „Fairsicherung! Mehr Fairness für Selbstständige“.
„Wir müssen so viel sozial Zuwendung ermöglichen, dass auch für die EPU Selbstständigkeit möglich ist. Darum haben wir fünf Forderung aufgestellt, die wir am 24. Mai im Wirtschaftskammerparlament einbringen werden. Ich nehme stark an, dass auch alle anderen Fraktionen unserem Antrag zustimmen werden, denn immerhin sollte eine Interessensvertretung für alle ihre zahlenden Mitglieder gleichermaßen da sein“, ist Sever überzeugt.
Der SWV fordert:
- die Abschaffung des 20-prozentigen Selbstbehaltes für Versicherte nach der Gewerblichen Sozialversicherung (wie bei der Allgemeinen Sozialversicherung - ASVG).
- die Herabsetzung der Mindestbeitragsgrundlage auf das Niveau der Geringfügigkeitsgrenze im ASVG.
- die Gleichregelung des Wochengeldes im Mutterschutz wie im ASVG. Die Höhe soll dem durchschnittlichen Nettoverdienst entsprechen, aber mindestens 26,26 Euro betragen.
- die Einführung eines gesetzlichen Krankengeldes für Ein-Personen-Unternehmen zum ASVG und den Ausbau der Betriebshilfe.
- mehr Transparenz in der SVA.