Presseaussendung von: Büro LH Dörfler
Verfassungsdienst bestätigt Vorgehensweise
Klagenfurt (LPD). Zu den in heutigen Medienberichten aufgeworfenen Fragen zur Zulässigkeit der Datenweitergabe im Zusammenhang mit der Befragung zur Ortstafellösung teilt nun Landeshauptmann Gerhard Dörfler mit, dass diesbezüglich aufgrund einer Anfrage des Kärntner Gemeindebundes eine schriftliche Stellungnahme des Verfassungsdienstes der Kärntner Landesregierung ausgearbeitet wurde.
Diese liegt nunmehr vor und wird morgen über den Kärntner Gemeindebund sämtlichen Kärntner Gemeinden zur Kenntnis gebracht. Darin wird die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Übermittlung der für die Befragung erforderlichen Adressdaten durch die Kärntner Gemeinden ausdrücklich bestätigt.
Foto: LPD