Presseaussendung von: LRin Beate Prettner
Anlässlich der kursierenden Spekulationen rund um die Einkünfte der Gebrüder Scheuch als Land- und Forstwirte stellt SPÖ Landesrätin Beate Prettner klar: „Das Unvereinbarkeitsgesetz für oberste Organe und sonstige öffentliche Funktionäre hält unter §2 fest, dass Mitglieder der Landesregierung während Ihrer Amtstätigkeit keinen Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben dürfen“.
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