Rutter wurde am Landesgericht Klagenfurt nicht rechtskräftig zu vier Monaten bedingt und einer Geldstrafe verurteilt.
Staatsanwältin Lisa Kuschinsky warf Rutter vor, auf seinem Facebook-Account gegen Homosexuelle gehetzt zu haben. Vor Gericht bestritt er jegliche Schuld, seine Aussagen hätten sich ausschließlich gegen Pädophile gerichtet.
Sein Anwalt betonte, Rutter sei nicht schuldig, er habe nicht die Absicht gehabt, Homosexuelle verächtlich zu machen. Es sei eine Regenbogenfahne geschwenkt worden, in der auch „Herzen in Herzen“ abgebildet gewesen seien. Dies sei laut Anwalt ein Zeichen, das Pädophile verwenden würden. Dagegen sei sein Mandant aufgetreten, vor diesem Hintergrund müssten alle seine Aussagen und Postings gesehen werden.
Vor der Richterin bezeichnete Rutter seine Haltung zum Thema Homosexualität als „normal“, die sexuelle Orientierung von Menschen sei ihm nicht wichtig, Vorbehalte gegenüber Homosexuellen habe er nicht. Das nahm ihm Richterin Roßman nicht ganz ab und verurteilte ihn zu einer bedingten Haftstrafe plus 200 Tagessätze zu je vier Euro an Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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