Eine Klagenfurterin war in Quarantäne, negativ getestet und bekam es dennoch mit den Behörden zu tun.
Nach dem Schuldspruch folgte jetzt der Freisprch für eine Klagenfurterin im Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Graz. Die Klagenfurterin war in Quarantäne, negativ getestet und wurde nach einem Zusammenstoß mit Polizisten angezeigt. Im Berufungsverfahren kam jetzt die rechtskräftige Wende: Wer Corona-negativ ist, kann NICHT wegen vorsätzlicher Übertragung belangt werden.
Somit wird dieses Urteil auch die Anklagen gegen negativ getestete Personen verändern, Strafen im Verwaltungsrecht bleiben davon aber unberührt.