Bund lässt Charge von AstraZeneca aus dem Verkehr ziehen
Auf Anordnung des Bundes keine Impfungen mit der Chargennummer ABV 5300 – Andere Chargen können verabreicht werden – Ausgefallene Termine werden ehestmöglich nachgeholt
Klagenfurt (LPD). Nach dem Tod einer Niederösterreicherin, die zwölf Tage zuvor ihre erste Teilimpfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff erhalten hatte, und dem Bekanntwerden eines Falls einer Lungenembolie in zeitlicher Nähe zur Impfung, ebenfalls in Niederösterreich, wurde die verwendete Charge (ABV 5300) auf Anweisung des zuständigen Bundeministeriums aus dem Verkehr gezogen. Auch nach Kärnten waren Impfdosen dieser Charge geliefert worden. Sofort wurden das Rote Kreuz, die Krankenanstalten sowie die Ärztekammer - jene Trägerorganisationen, die mit dieser Charge beliefert worden waren - informiert worden. Andere Chargen des AstraZeneca Impfstoffs werden weiter verabreicht. Termine die aufgrund des Impfstopps abgesagt werden müssen, sollen so schnell wie möglich nachgeholt werden.
Im Schreiben es Bundesministeriums an die betroffenen Länder heißt es: Aktuell gibt es noch keinen Hinweis auf einen kausalen Zusammenhang mit der Impfung. Aufgrund der bekannten klinischen Daten ist ein kausaler Zusammenhang nicht herstellbar, da insbesondere thrombotische Ereignisse nicht zu den bekannten oder typischen Nebenwirkungen des betreffenden Impfstoffes zählen. In den klinischen Daten zeigen sich auch laut aktuellen Kenntnissen im Vergleich zu Placebo keine dahingehend besorgniserregenden Daten oder Signale. Auch in der sofort veranlassten internationalen Analyse der Nebenwirkungsmeldungen zeigt sich bisher keine Häufungen ähnlicher Fallberichte.
Derzeit laufen alle notwendigen Untersuchungen unter Einbindung der jeweiligen Experten auf Hochtouren, um einen möglichen Zusammenhang vollständig ausschließen zu können. Sicherheitshalber werden die Restbestände der betroffenen Impfstoff-Charge nicht mehr ausgegeben und nicht mehr verimpft.
Bürgerinnen und Bürgern steht AGES-Hotline zur Verfügung
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