Wer jetzt sein Fahrzeug an- oder abmelden möchte, steht vor einem Problem.
Die Zulassungsstellen sind geschlossen, die Behörden auf Minimalbetrieb ohne persönlichen Kontakt heruntergefahren. Will man ein Fahrzeug an- oder abmelden, ist man schlicht und einfach zum Warten verdonnert. Das betrifft auch Zweitfahrzeuge. Ausnahmen gibt es nur für Fahrzeuge, die als Systemrelevant eingestuft sind und der Versorgung oder der Sicherheit dienen.
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