Osterfeuer gehören zum Osterbrauchtum dazu. Wie jedes Jahr sind Osterfeuer aber genehmigungspflichtig und bei der Feuerwehr anzumelden.
Nach dem Bundesluftreinhaltegesetz ist das Verbrennen von Gegenständen und biogenen Materialien im Freien verboten. Für Brauchtumsfeuer wie eben dem Osterfeuer gibt es aber eine Ausnahme. Allerdings sind Osterfeuer in Klagenfurt bei der Berufsfeuerwehr anzumelden. Die Feuer werden dann von der Feuerwehr mit einem Bescheid genehmigt.
Entsprechende Anmeldeformulare sind auf der Homepage der Landeshauptstadt unter dem Link Service und auf der Homepage der Feuerwehr (www.berufsfeuerwehr.at) als Download verfügbar.
Die Anträge müssen bis spätestens acht Tage vor Abbrennen des Osterfeuers, was in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag (20. auf 21. April) geschieht, bei der Feuerwehr eingelangt sein.
Im Internet sind neben dem Antragsformular auch Informationsblätter, was beim Abbrennen eines Osterfeuers zu beachten ist, als Download verfügbar.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv
Presseaussendung von: Stadtpresse Klagenfurt