BUWOG informierte Mieterin einer Veldener Wohnanlage über eine Mieterhöhung. Angeblicher Grund: Der Annuitätensprung für das Wohnbaudarlehen. Da die Frau gegenteilig informiert war, wandte sie sich an das AK-Mietrecht. AK-Präsident Goach betont erneut: „Die BUWOG ist ein eindeutiges Negativbeispiel für eine Privatisierung. Seit die Wohnbaugesellschaft verkauft wurde, haben die Mieter massive Probleme.“ LHStv.in Wohnbaureferentin Schaunig dazu: „Ich fordere die BUWOG auf, das Mietensenkungsprogramm des Landes zu nutzen.“ AK-Experte betont: „Angegebener Grund kann frühestens 2021 zum Tragen kommen.“
Mitte Feber erhielt eine Veldenerin ein Schreiben ihrer Wohnbaugesellschaft BUWOG. In diesem Brief beschrieb die Vermieterin, dass der Annuitätensprung für das Wohnbauförderungsdarlehen an das Land Kärnten im 21. Jahr der Laufzeit mit 1. März eintrete. Die BUWOG rechnete vor: Die Miete müsste um 2,61 Euro netto je Quadratmeter und Monat angehoben werden. Bei der gegenständlichen 77,72-Quadratmeter-Wohnung wären dies Mehrkosten von monatlich 223,13 bzw. jährlich 2.677,60 Euro brutto.
Die BUWOG gab sich in diesem Schreiben jedoch entgegenkommend: Anstelle der gesamten Mieterhöhung würde sie die Quadratmeter-Miete „nur“ um 1,33 Euro anheben. Das wären „nur“ mehr 113,70 Euro im Monat an Mehrkosten - oder 1.364,50 Euro brutto jährlich. Die Mieterin – sie wollte vor einigen Jahren ihre Wohnung kaufen und hatte sich damals informiert – hatte jedoch gegenteilige Informationen: Der Annuitätensprung kommt erst im Jahr 2021 zum Tragen. Mit diesem Wissen wandte sie sich Ende Feber an das AK-Mietrecht. Der AK-Mietrechtsexperte Michael Tschamer hält nun fest: „Wir haben von der BUWOG eine Stellungnahme angefordert, auf Basis welcher Grundlage die Mietzinserhöhung beruhen soll – der Annuitätensprung ist mit 2021 festgesetzt und kann nicht der Grund sein. Außerdem haben wir die Vermietergesellschaft aufgefordert, vor Erreichen des Annuitätensprunges den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit des Wohnbaudarlehens beim Land Kärnten zu stellen. Damit kann eine Mietpreissteigerung größtenteils abgefedert werden.“
Goach vermutet Kalkül
Bereits in der Vergangenheit hätte die BUWOG Probleme gemacht, bekräftigte AK-Präsident Günther Goach: „Seit der Privatisierung haben wir enorme Schwierigkeiten mit der BUWOG. Wir erwägen hinter den Mietpreiserhöhungen Kalkül, um die Mieter zu vergraulen. Die Mieten werden ohne Laufzeitverlängerung des Wohnbaudarlehens unleistbar. Dies führt in vielen Fällen zur Auflösung der Mietverträge. Damit würden die Immobilien frei zum Verkauf.“ Goach führte Gespräche mit der zuständigen Wohnbaureferentin Gaby Schaunig, sehe aber den „Goodwill“ der BUWOG gefordert: „Die Referentin hat im Rahmen ihres Mietensenkungsprogrammes mit dem Antrag auf Verlängerung der Laufzeit bereits reagiert, kann aber die privatisierte Wohnbaugesellschaft nicht zur Antragsstellung zwingen. Da sind ihr die Hände gesetzlich gebunden.“
Für Landeshauptmannstellvertreterin Gaby Schaunig zeigt der Fall einmal mehr, wie wertvoll die Mietrechtsberatung der Arbeiterkammer ist, die dank einer Mitfinanzierung durch das Land alle Kärntner in Anspruch nehmen können. Zum gegenständlichen Fall meint sie: „Ich kann die BUWOG nur erneut auffordern, das Mietensenkungsprogramm des Landes zu nutzen. Durch eine Laufzeitverlängerung des Wohnbaudarlehens kann der Annuitätensprung wirksam abgefedert werden. Im gemeinnützigen Bereich konnten wir die Finanzierungsmieten damit auf durchschnittlich 2,55 bis 2,70 Euro pro Quadratmeter senken.“ Um eklatante Mietpreiserhöhungen am Privatsektor zu vermeiden, sei aber der Bundesgesetzgeber gefragt: „Wir brauchen endlich eine wirksame Mietzinsobergrenze“, so Schaunig.
AK ruft auf: Betroffene Mieter sollen sich melden
Eine Rückmeldung der BUWOG ist einstweilen ausständig. „Wir erwarten im vorliegenden Fall, dass die Miete bis 2021 gleichbleibt. Ob die BUWOG den Verlängerungsantrag stellt, bleibt abzuwarten“, erklärte Tschamer. Goach hält fest: „Wo kein Kläger, da kein Richter – wenn diese Dame nicht aufmerksam gewesen wäre und sich gemeldet hätte, hätte sie bereits ab März zu Unrecht die erhöhte Miete bezahlt.“ Der AK-Präsident geht von weiteren Betroffenen aus und ruft diese dazu auf, sich beim AK-Mietrecht zu melden: „Die besagte Wohnanlage beheimatet mehrere Baustufen. Wir wissen nicht, wie es um die anderen Häuser steht. Im Zweifelsfall gilt: Rufen Sie uns an.“
Kontakt AK-Mietrecht:
Sie erreichen die Mietrechtsexperten der Arbeiterkammer Kärnten unter: 050 477 2624
Foto: Jost&Bayer/AK
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