Liste F.A.I.R. stellt Sachverhaltsdarstellung online, damit es zu keinen weiteren Missverständnissen von Seiten der SPÖ kommt.
Klagenfurt (02.03.2018) „Es ist offensichtlich, dass die Finanzreferentin Schaunig-Kandut, den Inhalt unserer Sachverhaltsdarstellung noch nicht kennt. Die SPÖ vermutet, dass diese mit der Anzeige von Mario Canori zu tun hat.“, zeigt sich F.A.I.R. Parteiobfrau Marion Mitsche über die Reaktion von Schaunig-Kandut an die Kärntner Medien verwundert.
Die Anzeige von Canori zielte offensichtlich nur auf die Nichtberücksichtigung der nicht erfolgten Zahlung der ausständigen Haftungsprovisionen bei der Heta-Lösung ab.
„Das ist nicht Gegenstand unserer Sachverhaltsdarstellung.“, stellt Mitsche klar.
„Bei der Sachverhaltsdarstellung, welche von F.A.I.R. bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht wurde geht es um die mögliche Verfassungs- und Gemeinschaftrechtswidrigkeit der Haftungsbestimmung im Kärntner Landesholding-Gesetz (§ 5 Abs. 2 K-LHG).
Es geht darum, dass die zum Schutz der Gläubiger aufgrund von § 5 Abs. 5 K-LHG erforderliche Kundmachung der wesentlichen Punkte der Ausfallsbürgschaft in der Landeszeitung nie erfolgte und dass nach dem mutwilligen Ausschluss von den Kontrollrechte des Landes Kärnten durch den Eigentümerin der Bank, die Republik Österreich im März 2010 die Ausfallsbürgschaften nach § 5 Abs. 3 K-LHG erloschen waren.“, fasst Gustav Leipold Jurist bei F.A.I.R. die Sachverhaltsdarstellung zusammen.
„Es soll geprüft werden, ob sowohl das Land als auch der Bund, diese Fragen prüfen zu lassen, bewusst unterließen.“, schließen Mitsche und Leipold.
Um weitere Missverständnisse vorzubeugen hat die Liste F.A.I.R. die Sachverhaltsstellung unter http://www.fair.at/causa-heta für alle interessierten als pdf zum Download bereitgestellt.
Weitere Informationen: www.fair.at
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv
Presseaussendung von: Liste F.A.I.R.