Presseaussendung von: Stadtwerke Klagenfurt AG
Kleingartenanlage große Bedrohung für Klagenfurter Trinkwasser. Land Kärnten ordnet nach Lokalaugenschein Auflassung an - 14 StadtwerkeGrundstücke in Straschitz betroffen - Ersatzgrundstücke und Kostenübernahme angeboten
Die ungeklärten Abwässer einer widerrechtlich errichteten Kleingartenanlage bedrohen massiv das Grundwasser der Brunnenanlage Straschitz II, einer der wichtigsten Wasserförderungsanlagen Klagenfurts. Das ist das Ergebnis eines Lokalaugenscheins durch Experten der Umweltabteilung des Landes Kärnten. Als Konsequenz wird von der Behörde die mittelfristige Auflassung der Kleingartenanlage vorgeschrieben. Als erste Schritte wurden die umgehende Einstellung der Trinkwasserversorgung mit April 2017 sowie die Entleerung und Reinigung der Senkgruben angeordnet.Die sehr günstigen Pachtverträge (rund 13 Cent pro Monat und Quadratmeter) werden gekündigt und sollen spätestens im Jahr 2021 endgültig auslaufen.
Bei der Kleingartenanlage handelt es sich um 14 Grundstücke im Eigentum der Klagenfurter Stadtwerke (STW). Möglicherweise sind auch drei Anlagen im Eigentum der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) betroffen. Für die darauf in den vergangenen Jahrzehnten nach und nach errichteten und teilweise großzügig ausgebauten Kleingartenanlagen - zum Teil mit Pool - fehlt jede gesetzliche Grundlage.
Die Pächter werden heute, Mittwochnachmittag, von Vertretern des Landes und der STW aus erster Hand über die Situation informiert. Angemessene Ersatzgrundstücke werden ihnen dabei ebenso angeboten wie die Übernahme der Kosten für die Entleerung und Reinigung der Senkgruben.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv