Presseaussendung von: Hilfswerk Kärnten
Gesetzesänderung bei der Ausbildung für Kleinkindbetreuung
Steuerliche Absetzbarkeit nur mehr bei „35-Stunden-Nachweis“
Hilfswerk bietet Ausbildung in drei Modulen / 1. Kurs startet am 11. März 2017
Mit 1. Januar 2017 wurde die Ausbildung für Kleinkindbetreuung („Pädagogisch qualifiziertes Personal“) dahingehend geändert, dass für eine steuerliche Absetzbarkeit nunmehr das 18. Lebensjahr erreicht sein muss und eine Ausbildung von mindestens 35 Stunden nachgewiesen werden muss. Die Neuregelung gilt ab der Veranlagung für das Jahr 2017.
Die Hilfswerk Akademie Kärnten - als vom Bundesministerium für Familien und Jugend anerkannter Anbieter von Schulungen für die „Ausbildung zur pädagogisch qualifizierten Person“ - bietet ab März die Möglichkeit, die Ausbildung in 3 Modulen zu absolvieren:
Modul 1: FIT FOR KIDS Grundkurs (Dauer: 16 Stunden)
Modul 2: FIT FOR KIDS Aufbaukurs (Dauer: 11 Stunden)
Modul 3: FIT FOR KIDS Kindernotfallkurs (Dauer: 8 Stunden)
Der Grundkurs hat die Themen Entwicklungspsychologie und Pädagogik als Schwerpunkt. Beim Aufbaukurs geht es um Kommunikation und Konfliktlösung. Beim Kindernotfallkurs wird besonderes Augenmerk auf die richtige Anwendung in der Praxis bei Notfällen von Säuglingen und Kleinkindern gelegt.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv