Presseaussendung von: Bürgerforum "Wasser- Klagenfurt"
Nein zur privatrechtlichen Wasserversorgung durch eine Aktiengesellschaft in Klagenfurt
Das Bürgerforum Wasser-Klagenfurt weist anlässlich des Internationalen Tag des Wassers am 22. März darauf hin, dass Wasser als ein Allgemeingut aller Bürger niemals in private Hände gelangen darf. Wasserversorgung ist eine wichtige Aufgabe der Gemeinde. Durch jede Ausgliederung des Wasserversorgungsnetzes an private Kapitalgesellschaften berühren elementare Grundrechte der Bürger auf sauberes qualitativ hochwertiges Wasser zu sozial verträglichen Preisen.
Aus diesem Grund hat sich die seit einem Jahr im Amt befindliche Zukunftskoalition in ihrer Regierungserklärung zu einer öffentlich-rechtlichen Wasserversorgung bekannt. Dieser Ankündigung haben nun Taten in Form einer Gesetzesänderung des Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetztes zu erfolgen. Darin sollen Gemeindewasserversorgungsanlagen ausschließlich hoheitlich in unmittelbarer Verantwortung der Gemeinde betrieben werden. Diese hat auch die Gebühren festzusetzen und die Gebührenbescheide zu erlassen.
Solches ist in Klagenfurt nicht der Fall. Die Auswirkung ist ein Wasserpreis, der (z.B. für ein Einfamilienhaus mit 80 Kubikmeter Jahresverbrauch) höher ist als in anderen Kärntner Bezirksstädten und Landeshauptstädten.
In Klagenfurt hatte vor 2010 bereits die weltweit agierende VEOLIA einen Fuß beim Klagenfurter Trinkwasser. In einigen europäischen Städten wurde die Privatisierung zwar vorgenommen, hatte dramatische Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung. Die Folge war ein teurer Rückkauf zulasten der Wasserbezieher.
Mit Duldung des Bürgermeisters der Stadt Klagenfurt als Eigentümervertreter der STW prozessiert diese schon seit 2010 gegen Wasserkunden, welche die horrende Wasserpreiserhöhungen in Form einer neu eingeführten Bereitstellungsgebühr und die Kündigung der Wasserversorgung nicht anerkennen wollten. Nach dem Teilurteil des OGH erscheint es angebracht, dass der privatrechtlichen Vertragskonstellation der STW mittels Landesgesetz ein Riegel vorgeschoben werden sollte.
Welche Gefahren durch die Ausgliederung öffentlicher Aufgaben in Aktiengesellschaften immanent sind, zeigt das abschreckende Beispiel der Hypo. Anfang der 90iger wurde die Landeshypotheken-Anstalt in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und in der Folge privatisiert.
Die nunmehrige Situation würde das Land Kärnten handlungsunfähig machen, wenn nicht die breite Masse der Steuerzahler mit dem nach der EU-Wahl ins Haus stehenden Belastungspaket einspringt.