Presseaussendung von: Elisabeth Köstinger
EU-Kommission schlägt neue Rahmenbedingungen für Biosektor vor
Brüssel, 25. März 2014 (ÖVP-PD) "Die neue EU-Bio-Verordnung muss Motor für einen pulsierenden Bio-Sektor in Europa sein. Die Nachfrage nach Bioprodukten aus der EU steigt. Das ist eine Chance für die Biobranche", so Elisabeth Köstinger, Landwirtschaftssprecherin der ÖVP im Europäischen Parlament.
Die EU-Kommission präsentierte heute einen Vorschlag für eine überarbeitete EU-Bio-Verordnung, die neue Rahmenbedingungen für den Biolandbau in Europa schaffen soll. Laut EU-Kommission hat sich der Markt für Bioprodukte in den letzten zehn Jahren vervierfacht. "Die EU-Kommission will ein einheitliches System und strengere Kontrollen. Das wäre zu begrüßen, jedoch muss die Verordnung weiterhin auf regionale Gegebenheiten eingehen, wie etwa die Bio-Landwirtschaft in Berggebieten", so Köstinger.
Der Gesetzesvorschlag will das Konsumentenvertrauen in Bio-Produkte nach mehreren Lebensmittel-Skandalen wieder stärken. Ausgelagerte Kontrollen sollen künftig dafür sorgen, dass in Europa verstärkt zu Bioprodukten gegriffen wird. "Auch die Weiterverarbeitung und der Vertrieb sollen einer strengen Aufsicht unterliegen sowie Futtermittel und Saatgut", so die EU-Abgeordnete.
Für Köstinger ist es essentiell, dass die EU-Kommission die gegenwärtig geltenden Ausnahmeregelungen weiterführt. "In Österreich gibt es für kleine tierhaltende Betriebe in Berggebieten gute Sonderbestimmungen. Die Betriebe haben eine sogenannte zeitweise Anbindehaltung, das heißt die Tiere werden im Sommer im Freien auf den Almen gehalten und im Winter in den Hofställen.
Es muss gewährleistet werden, dass diese Betriebe auch weiterhin als 'Bio' zertifiziert werden können. Alles andere wäre ein Rückschritt für die biologische Produktion in Österreich", fordert die EU-Abgeordnete. "Österreich ist Top-Bioland und europäischer Vorreiter im Biobereich.
'Bio' ist bereits jetzt das am strengsten geregelte und kontrollierte System. Die Kommission muss noch mehr Anreize schaffen, damit es einen Zugewinn an biologischer Lebensmittelproduktion gibt", so Köstinger abschließend.
Der Gesetzesvorschlag wird nun dem EU-Parlament und den Mitgliedstaaten vorgelegt, die dann darüber verhandeln. Der neue Rechtsrahmen soll voraussichtlich 2017 in Kraft treten.
Foto: Europäisches Parlament